Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 393 (sequence 397)
- Language
- German
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393 Nr. 4. Die Juden werden beschuldigt, eine Hungersnot veranlaßt zu haben; der Kaiser verbietet bei Androhung schwerer Strafe, ihnen nahezutreten. Zum besonderen Schutze sollen die Juden immer einen gelben Knopf oder eine gelbe Schnur — die Farbe des Regenten — an den Kleidern tragen. Nr. 5. Zwei türkische Juden, die Gaben für Hebron sammelten, wurden als Spione nach grausamen Foltern hingerichtet. Nr. 6. Ein Goldschmied hatte in Zeiten der Verfolgung (1391) das Judentum verlassen, war dann verschwunden. Seine beiden Brüder und die Schwester wurden unter dem Verdachte, ihn ermordet zu haben, verhaftet, die Brüder hingerichtet, die Schwester mit langer Kerkerstrafe bestraft. Nach Jahren kam ein Brief des Vermißten aus Saloniki, daß er dort wieder als Jude lebe, darauf wurde die Schwester entlassen. Nr. 7. Der Arzt Rafael heilt die Prinzessin Sofie, die dritte Tochter des Königs, die von allen Ärzten aufgegeben war und erhält die Erlaubnis, nach Art der christlichen Ärzte einen Degen tragen zu dürfen. Nr. 8. In diesem Jahre werden die Juden an vielen Orten verfolgt, in Prag werden sie von den Edelherren des Landes geschützt. Es wurden 7 Wachen aus je 10 Mann bestehend in den drei Judenvierteln aufgestellt. Nr. 9. Bericht über eine Audienz beim Monarchen, bei der fünf von den 11 Vorstehern erschienen, freundlich empfangen und einer langen Unterredung gewürdigt werden. Der Bericht trägt die Unterschrift der fünf Vorsteher. Am Schlüsse ist hinzugefügt: „N. B. König Wladislaw war 1497 in Prag, dieser war der Audienzgeber." Nr. 10. Verbot der Behörde, Juden als Maurer bei Bauten von Kirchen und Kapellen zu verwenden; dagegen dürfen die Juden dabei Handlangerdienste leisten. Unterm Strich ist eine Anmerkung beigefügt, in der auf die Notiz des Cosmas hingewiesen wird, nach welcher der Jude Podiwin als Erbauer der Burg Podiwin bezeichnet wird. Nr. 11. Mit Zuziehung der Assessoren der Obergeistlichen und 23 Dirigenten (Gabaim) und zu diesem Zwecke eigens ausgeschossenen 15 Gemeindemitglieder, werden Verfügungen getroffen über Einhebung und Rechnungslegung der jüdischen Kommunalabgaben in den sämtlichen dasigen Stadtvierteln sowohl diesseits als jenseits des Stromes. Eingetragen am 26. Siwan 5401 in das Buch Numero 13 der Gemeindestatuten, Abschnitt 703. 26