Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 392 (sequence 396)
- Language
- German
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392 den); er sagt von sich: „Ich rede nicht zu dem zelotisch-fanatischen Haufen, nicht zu den Modephilosophen oder gemeinen Gelichter meiner Glaubensgenossen, denn bei diesen Rassen ist Hopfen und Malz verloren, sondern zu denen, denen es um wahre Bildung und Kultur zu tun ist, die wirklich die Veredlung ihrer Nation wünschen,. denen die Vorwärtsbestrebung derselben wirklich am Herzen liegt." Man sieht, Fischer ist der rechte Mann der Aufklärungsperiöde, man versteht, daß ihm die Chronik auch dazu dienen sollte, für das, was er Fortschritt und Kultur nannte, Zeugnis aus alter Zeit abzulegen. Ich glaube also, alles spricht dafür, daß Fischer die Ramschakchronik selbst erdichtet hat. Im Anfange wohl zögernd, das Zitat bei Beer scheint längere Zeit allein geblieben zu sein, wohlerwägend, welche Belastung er der Leichtgläubigkeit derer, denen er Stellen daraus mitteilte, zumuten konnte. Darum teilt er Schottky die 2. Hälfte eines Erlasses zu (s. oben), deren Mitteilung den klugen und gelehrten M. W. Jeiteles stutzig gemacht hätte, und deren Veröffentlichung vielleicht Jeiteles davon abhielt, im 2. Teile seines Sikaron lejom acharon seinem Versprechen gemäß weitere Stellen aus der Chronik zu publizieren. Vielleicht hatte Fischer auch die Absicht, die Chronik später wieder verschwinden zu lassen, denn von 1828 bis zu seinem Tode 1858 hat er nichts mehr daraus veröffentlicht. Die Fälschung Fischers ist unentschuldbar, aber sie ist erklärlich, wenn wir bedenken, daß sie in die Zeit fällt, in der auch Hanka seine große Fälschung beging, die Königinhofer Handschrift. HL Inhaltsverzeichnis. Nr. 1. Brand in Prag, Freitag nachts des Festes Chanukah 1417. Nr. 2. Bericht von Reisenden aus fernen Landen über ein neu erfundenes Kriegswerkzeug, schwarze brennbare Erde (Schießpulver). Nr. 3. Ein Knabe wird beschuldigt, ein Kreuz umgeworfen zu haben. Dem Scheiterhaufen entgeht er nur durch Übertritt zum Christentum. Von Gewissensbissen ergriffen, flüchtete er in ein fernes Land, wo er sich zum Judentum bekennt. Nach einigen Jahren kehrt er von Sehnsucht getrieben, zu den Eltern zurück, lebt inzwischen in ihrem Hause. Gelegentlich einer Feuerbrunst muß er das Elternhaus verlassen, wird erkannt und entflieht. Die Eltern werden statt seiner zum Feuertode verurteilt. Da meldet sich die Zeugin, die ihn der Lästerung des Kreuzes beschuldigt hatte, zieht ihre Anschuldigung zurück; doch hat er sich des Verbrechens schuldig gemacht vom Christentum abgefallen zu sein, die höhere weltliche und geistliche Behörde erkennt aber, da der Übertritt nicht freiwillig, sondern angesichts der angedrohten Verbrennung erfolgt sei, so sei er nicht rechtsgiltig.