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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 384

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 384 (sequence 388)
Language
German
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IRI
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384 kus Fischers, der sie angefertigt hat, kam sie nach seinem Tode in den Besitz seines Neffen Wolf Winers, von dem sie Ernst Wehli, wohl leihweise erhalten hat. Nach dem Tode Ernst Wehlis dürfte sie an David Podiebrad gekommen sei, der sie kurz vor der Ausgabe der 3. Auflage seiner Altertümer 1870 erhalten hat. Aus dem Nachlasse Podiebrads kaufte sie mit einer Fülle anderer Archivalien Dr. Arnold Rosenbacher, der sie dem Archive der israel. Kultusgemeinde Prag widmete. Die Handschrift führt den Titel: Historische, antiquarische, kirchliche, legislative und administrative Merkwürdigkeiten, die Juden in Böhmen betreffend. Von--. 1. Bändchen. Am Schlüsse des 1. Bändchens ist ein angefangenes Inhaltsverzeichnis, das nur 9 Nummern indiziert. Die Handschrift besteht aus drei kleinen Oktavbänden in Papier. Nur der erste Band hat ein Titelblatt. Jedes der 3 Bändchen zählt 50 Stücke und zwar ist die Numerierung fortlaufend, so daß das 1. Bändchen Nr. 1—50, das zweite Nr. 51—100, das dritte Nr. 101—150 enthält. Die Sprache ist die hochdeutsche, die Schrift die jüdisch-deutsche Kursivschrift. Die drei Bändchen bestehen aus Lagen von je 2 Blättern, indem immer ein Quartblatt gefaltet wurde. Von den meisten Lagen ist nur 1 oder 2 Seiten beschrieben, die übrigen leergelassen, in einzelnen Fällen sind auch 3 oder 4 Seiten beschrieben, bei ganz wenigen umfangreichen Stücken sind mehrere gefaltete Quartblätter in einander gelegt. Die Handschrift weist viele Korrekturen auf, zumeist werden einzelne Worte durch andere ersetzt. An Stelle von Personen- und Ortsnamen stehen meistens Punkte und Striche, wobei ab und zu am Rande eine Bemerkung hinzugefügt: „Im Original steht", worauf einige zusammenhanglose hebräische Buchstaben folgen. Die Genauigkeit des Abschreibers oder Übersetzers wird auch bewiesen durch Bemerkungen, wie „da dieses Wort nicht den Finalbuchstaben m hatte, so möchte hier ein oder mehrere Worte stehen" (wobei logisch sich nur das Fehlen eines oder mehreren Buchstaben erschließen läßt). Bei mehreren Bezeichnungen für Kleider oder Möbel, die sonst absolut nicht nachzuweisen sind, werden Fragezeichen gesetzt. An einzelnen Stellen wird bemerkt, daß das Original unleserlich, oder daß eine Anzahl von Zeilen hier unleserlich sind. Wohl auch zur Hebung des archaistischen Charakters des Originals, aus dem die Handschrift übersetzt sein soll, dient die Bemerkung: Im Original steht: „un alle drei seinen jewest vun moviert Keßev", was heißt das moviertes Silber? Hier erhebt sich ein Widerspruch, da ja Fischer selbst Schottky mitgeteilt hat, daß das Original in talmudisch-rabbinischer Sprache abgefaßt ist. Die Jahreszahlen fehlen bei mehr als %

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