Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 382 (sequence 386)
- Language
- German
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382 geschätzte Annalen"; es hat den Anschein, als habe Beer, der ja historisches Interesse hatte, nie etwas von der Wallerstein-Chronik gehört, wie auch Jeiteles seine Unkenntnis durch ihre Seltenheit zu entschuldigen sucht, was ja um so notwendiger ist, als Jeiteles in allen Zweigen der jüdischen Literatur wohl bewandert war. Schottky, der von jüdischer Geschichte,, soweit sie in hebräischen oder jüdischen Werken niedergelegt war, nichts wußte, gilt sie als bei den Juden ziemlich allgemein geschätzt; immerhin scheint es ein kurzer Weg von der Anonymität 1822 bis zur ziemlich allgemeinen Schätzung 1828. Sämtlichen Schriftstellern der ersten Zeit (wohl auch Beer) wurden die zitierten Stellen von Fischer selbst mitgeteilt; erst die nach seinem Tode schreibenden (Wehli, Podiebrad) haben die Chronik selbst eingesehen. Sonderbar ist auch die Art der Mitteilung durch Fischer, Das bei Beer gebrachte Stück muß Schottky nach Beer zitieren, Fischer hat es ihm nicht mitgeteilt. Den kaiserlichen Erlaß von 1513 über den Schutz der Friedhöfe zitiert Jeiteles nicht ganz, obwohl gerade die Sätze, die er mit einem usw. verdeckt, außerordentlich interessant sind, und über Unsitten bei Leichenbegängnissen sprechen,, die Jeiteles, den Mann, der sein ganzes Leben im Dienste der Beerdigungsbrüderschaft verbrachte, nicht gleichgiltig sein konnten; es ist dies um so sonderbarer, als Schottky diese Sätze mitveröffentlicht. Ebenso sonderbar ist es, daß Schottky, der zum Beweise dafür, daß die Juden frühzeitig Orgeln besaßen, die Beschreibung des „Aufzuges" von 1716 verwendet, die Stelle der Chronik, in welcher die synagogiale Verwendung der Orgel erwähnt wird, nicht kennt, von Fischer nicht erhalten hat. Daß Podiebrad die Chronik auch nicht immer sorgfältig zitiert, sie gerne etwas konkretisiert, zeige folgendes Beispiel. Nr. 41 erzählt von einer Bücherkonfiskation, bei der auch die Bibliothek R. Samuel L. S. und des Arztes R. Gedalja geraubt wurden. Aus R. Samuel L. S. macht Podiebrad flugs einen Landesnotar, wohl, weil im 17. Jahrh. die Buchstaben L. S. die Abkürzung für Landsofer bilden, wobei aber Landsofer später viel häufiger als Familienname wie als Berufsbezeichnung gilt. Aber jedenfalls ist der „Land'esnotar" pompöser, eindrucksvoller. Das Stück Nr. 41 ist undatiert, Podiebrad weiß sich zu helfen, er schreibt in der Handschrift mit Bleistift hinzu, dieser Rabbi Gedalja starb 247 der kl. Z. (1487); Grabstein am alten Friedhofe. Der Grabstein eines Arztes R. Gedalja aus d. J. 1487 ist wirklich in Galed (Nr. 6) veröffentlicht, aber die Identität ist doch sehr unsicher. Auch Lesefehler finden sich bei Podiebrad, während das ebenfalls nicht datierte Stück Nr. 42 von einem Unglücke im Eist3nhammer des Oser Amberg berichtet, macht Podiebrad daraus einen Eisenhammer in Öberamberg.