Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 373 (sequence 377)
- Language
- German
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373 davon abzunehmen. Auch ist zu diesen Sterbekleidern keine feine, sondern blos eine gewöhnliche und sogenannte Klosterleinwand zu gebrauchen, und haben sämtliche die Beerdigung der Toten besorgenden Personen beiderlei Geschlechts auf die Befolgung dieser Vorschrift sorgfältig zu wachen. Tewes 299. Band 7. Blatt 33. (S. 49.) 21. Kislew 311. Es ist nach Stimmenmehrheit beschlossen worden, daß niemandem eine Leichenrede gehalten werde, bevor nicht die Anzeige davon an den bestehenden Ausschuß der fünfzehn Familienväter geschehen, und dieser die Erlaubnis schriftlich dazu erteilt hat. Ist aber einer der Ausschußmänner mit dem Verstorbenen in irgend einem Grade verwandt oder verschwägert, so hat in diesem Falle an dessen Stelle wie gewöhnlich einer der Ersatzmänner zu diesem Behufe einzutreten. Aus den Gemeinde Statutenbüchern Numero 14 Blatt 81. (S. 55.) Vorigen Mittwoch, 13. Siwan 447 starb und wurde beerdigt der würdige, seiner Gemeinde ewig unvergeßliche Josef Minz s. A. der Rabbi Hirsch hielt dabei eine sehr rührende Leichenrede, welche, die Verdienste des Verblichenen gehörig würdigend, seinen seltenen Tugenden ganz angemessen war. Die Augen aller Zuhörer schwammen in Tränen. Es mochte aber vielleicht auch keiner darunter gewesen sein, der diesem Edlen nicht irgend eine Wohltat zu verdanken hatte. Tags darauf erhielten die hiesigen Vorsteher eine Zuschrift von dem hochmögenden und hochgnädigen Edelherren Waldegg des Inhalts: daß er gestern abend von dem Hajekischen Garten aus der Beisetzung eines Juden zugesehen, und wahrgnommen habe, wie sehr der Leichenredner und die Zuhörer geweint, woraus er entnehme, daß der Verstorbene ein Mann von vielen Verdiensten gewesen sein müsse. Er ersuche daher, ihm den Namen und Charakter desselben mitzuteilen, und ihm auch zugleich eine Abschrift der Leichenrede zukommen zu lassen. Zu diesem Ende wurde eine sorgfältige Sichtung und eine ganz deutsche Bearbeitung derselben vorgenommen, und zwar durch den Vorsteher Rabbi Jesaia Jeruschalmi und die zwei Gemeindemitglieder Rabbi Chajim Sohn des Rabbi Elia und R. Mosche Zarfati. Sodann wurde sie sehr sauber auf Pergament geschrieben, und durch erwähnten Vorsteher Rabbi Jesaia und seinen Kollegen Rabbi Nessanel Levi dem oben erwähnten hochmögenden Edelherrn ehrerbietigst eigenhändig überreicht. Dieser nahm die Abschrift sehr wohlgefällig auf, und ließ einige Tage nachher dem Vorsteher sagen, daß er selbe sehr zweckmäßig und beifallswert gefunden. Zugleich übersendete er auch 4 Goldstücke mit dem Beisatze, daß wenn der Leichenredner deren nicht bedürfe, sie unter den Armen der Gemeinde zu verteilen wären. Gemeindebuch Num. 9 Blatt 173 (S. 55):