Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 372 (sequence 376)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2644300-2644301--0377-2644718- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
372 II. Was aus der Chronik zitiert wird. Peter Beer in „Geschichte ... aller religiösen Sekten der Juden..." Prag 1822 I, S. 335. „Eine uralte Prager Chronik erzählt: Als einst König Wladislav IV. die Judenvorsteher bei einer Audienz, über die Anzahl ihrer Armen befragte, und sie ihm diese Zahl bestimmt angaben, fragte er sie, woher sie solches mit Gewißheit thun können. Darauf antworteten sie: daß sie zu dem Osterfeste an die Armen eine gewisse Anzahl Tikten (ein altböhmisches Maß oder Gewicht) Reis vertheillen und darnach die Zahl der Armen berechnen." Moses Wolf Jeiteles zitiert in seinem Sikaron lejom acharon folgende Stellen: An den Religioslehrer — more zedek — in Sobieslau: Höchst tadelnswert finden wir Euer Benehmen, rücksichtlich der von Euch erlassenen Anordnung, nach welcher die kürzlich dort verstorbene . . weil sie einmal eine Jugendsünde begangen, außerhalb des Friedhofes begraben werden mußte. Höchlich mißbilligen wir diese Verfügung, sowie wir unsere Unzufriedenheit Euch darüber zu erkennen geben. Wo findet Ihr dergleichen in unseren Gesetzbüchern vorgeschrieben? Wo eine solche Strafe über eine Schuld verhängt, woran fast immer der Mann weit mehr Antheil hat als das Weib, und daher mehr jenem als diesem zur Last gelegt werden muß? Ihr habt daher entweder keine Kenntnis des Gesetzes, oder es haben, wie wir nicht mit Ungrund vermuten, andere Rücksichten Euch zu dieser Schlußfassung bestimmt. In beiden Fällen verdient Ihr Verweis der stärksten Art. Sollen die ehelichen Nachkommen dieser Frau . . ., die, mit Ausnahme des einzigen in ihrem sechzehnten Jahre begangenen Fehltritts, stets ein tadelloses Leben führte, die Schande der Mutter ewig vor Augen haben? Und soll dieser Makel ihnen ewig gegenwärtig sein? Bestrebt Euch Eintracht und Friede in Euerer kleinen Gemeinde zu erhalten, und laßt es Euch künftighin nicht mehr einfallen, solche oder ähnliche Beschlüsse, um einer Partei zu gefallen, zu erlassen; indem, wir sagens Euch, gewiß alsdann jene nicht ungeahndet bleiben werden. Von dem Prager Beth din Ijar (S. 47.) Es hat sich seit einiger Zeit leider nicht wenigemal ereignet, daß nie Toten einen oder mehrere Tage nach ihrer Beerdigung zur Nachtzeit ausgegraben, gräßlich verstümmelt, und entfernt vom Friedhofe, ja manchmal garnicht wieder gefunden wurden. Die Veranlassung solcher Schändlichkeiten und Greuel kann kein anderer sein, als, daß die den Toten mitgegebenen Kleider hie und da mit Silber und Gold bordiert werden. Es wird daher jedermann auf das Strengste verboten, irgend etwas dergleichen an den Sterbekleidern anzubringen, und wenn es schon früher daran befindlich gewesen sein sollte, es unbedenklich wieder