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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 357

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 357 (sequence 361)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0362-2644703
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357 Darlehenskassiere sollten für die Rückstände haften und in 2—3 Jahren alles einkassieren und verrechnen, sonst sei ihre Kaution verfallen. Die Unwirtschaft in der Koliner Gemeinde ergebe folgende Berechnung: die Gemeinde habe 2000 fl. jährliche Einkünfte und 600 fl. regelmäßige Ausgaben, wenn man selbst diese mit 1000 fl. annehme, hätte der Primator während seiner 6jährigen Amtstätigkeit 6000 fl. ersparen müssen. Neben anderem seien die hohen Diäten zu beanständen, die in Kolin pro Person und Tag 1 fl. 30 kr. betragen, während die Deputierten der Landesjudenschaft trotz Fahrten und Wohnungsauslagen nur 9 fl. wöchentlich bekämen. Bunzlau zahlt nur 45 kr. und andere Gemeinden höchstens 1 fl. pro Tag. Dem Rabbiner wurden 24 fl. 45 kr. als Geschenk gegeben; das sei ungehörig, da keine einzige Gemeinde in Böhmen in solcher Geldnot diese Summe „umsonst verschenken würde". Bei der Abführung von 1000 fl. (für die alte Darlehensschuld) nach Pardubitz wurden die Unkosten mit 13 fl. 15 kr. berechnet, sie hätten mit 6 fl. 15 kr. bestritten werden können, da Pardubitz von Kolin nur 4 Meilen entfernt sei. Besonders scharf wurden die großen Ausgaben für den Sollizitaror Jontof Bunzel kritisiert. Das Urteil des Gubernium in den Koliner Gemeindeangelegenheiten ist gemäß dem Vorschlage der Landesjudenschaft s e L r strenge ausgefallen.78) Es ging am 4. VIII. 1768 an den Koliner Richter ab. Die Darlehenskassiere Primator S a u d e k und Median müssen für die außenstehenden Darlehensschulden garantieren. R a f a e 1 Blatt au habe 838 fl. zu bezahlen, u. zw. 600 fl. für die ausgewiesenen Restanten und 283 fl. für ausgewiesene Schulden. Sein Vermögen ist sofort zu beschlagnahmen. In der Angelegenheit der „Winkelzusammenkunft" sieht das Gubernium als erwiesen an, daß die Ältesten die Angeklagten der Zahlungsverweigerung beschuldigt haben, damit ihre unerlaubte Gebahrung und Eigennützigkeit nicht entdeckt und die gefürchtete Untersuchung verborgen bleibe. Daher werden die 5 Vorstandsmitglieder, welche die Anklage unterschrieben haben, für schuldig befunden und zur Zahlung verurteilt: für die Kommissionskosten (50 fl. 53 kr.), für die Auslagen der 4 unschuldig Angeklagten, für ihre Reise nach Prag, ihre Schäden und ihr Versäumnis (108 fl. 59 kr.), weiters an den zu dieser Untersuchung gebrauchten Aktuar Philipp Weydl für verfaßte und abgeschriebene Schriften (68 fl.) und für den jüdischen Landosschreiber (33 fl.), zusammen 2 6 0 f 1. 5 2 k r. Die Verbindung zwischen Perdonspacht und Einkassierung der Kontribution wird nicht gestattet. Es wird die Aufnahme eines christlichen Kassiers mit 100 fl. Gehalt vorgeschlagen. Das Gubernium erklärt die Ausgaben unter strengste Kon-

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