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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 352

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 352 (sequence 356)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0357-2644698
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352 dieren zu lassen, überdies der Regierung die Einführung einer 5. Schulvaterstelle vorzuschlagen. Die Verhandlungen zwischen den Ältesten und den Schulvätern haben nicht zur Versöhnung geführt. Die Schulväter haben vielmehr am 22. X. an das Gubernium eine Eingabe gerichtet, worin die Vorfälle mit dem Rabbiner kaum berührt, umso ausführlicher dagegen das Verhalten der Ältesten geschildert wurde.71) Wir erfahren daraus, daß die Schulväter seit „uralten Zeiten" das Recht der Jurisdiktion in Schulsachen hatten und wie selbstlos sie bisher ihr Amt ausgeübt haben, sodaß noch nie eine Klage gegen si*3 erhoben wurde. Trotzdem haben die beiden Ältesten Rafael Blattau und Löbl Hersch72) eine „gehässige Feindschaft" gegen sie, jener weil sein Schwager Juda Leipnik73) auf ihre pflichtgemäße Anzeige hin von seiner Stelle als Schächter entlassen wurde, dieser weil sein Bruder Simon Levi auf ihr Zutun von seiner Stelle als Gemeindebediensteter enthoben wurde, ja er selbst wurde wegen Aufreizung zu Streitigkeiten von seiner Stelle als 1. Ältester zum letzten degradiert. Diese Feindschaft ließen die Ältesten sie stets fühlen. Rafael Blattau wollte in „seinem Hochmut und vermeintlicher Gewalt den seit etlichen Jahrhunderten" in Kolin üblichen Brauch, daß der Schuldiener jeden Freitag mit den Almosen-Büchsen herumgeht, durch ein Verbot beseitigen. Als der Schuldiener sich an dieses Verbot nicht hielt, wurde er verhaftet, zur Rede gestellt, drohte Blattau auch den Schulvätern mit Verhaftung. Auf die Verteilungsliste zum Herumtragen der Thorarollen am Thorafreudenfeste konnten sie Rafael Blattau wegen seines Trauerjahres nach üblichem „Brauche*- nicht aufnehmen, wie dieser „Brauch" zwei Jahre hindurch beim früheren Primator Josef Saudek aus demselben Grunde eingehalten wurde. Die Entscheidung des Rabbiners konnte nicht mehr berücksichtigt werden, da die gemeinsam festgesetzte und unterschriebene Verteilungsliste wegen des Feiertages nicht mehr geändert werden konnte. Die Warnungen Blattaus hielten sie nicht ab, in die Synagoge zu gehen. Als er nicht aufgerufen wurde, schlug er mit der Faust so heftig auf die Gebet-Stelle (Gebetpult), daß er sie zerschlug, gleichzeitig entstand ein großer Lärm, der durch die Familie Blattaus, hauptsächlich aber durch die des Löbl Hersch, die zwar viele Personen, aber „wenig Kontribuenten sind", hervorgerufen wurde. Rafael Blattau verlange Satisfaktion und drohe mit Hintertreibung der Kontributionsanlage bei der Gemeinde. Wir müssen uns hier vor Augen halten, daß wie bei vielen derartigen Eingaben auch bei dieser der Grundsatz gilt, im Angriff liegt die beste Verteidigung.

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