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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 350

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 350 (sequence 354)
Language
German
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IRI
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350 leicht hat ein Mißverständnis sie auseinander gebracht, vielleicht hat der Rabbiner zusehr für die Ältesten Partei genommen und sich dadurch in Gegensatz zu den Schulvätern gestellt. Wieweit dieser Gegensatz gediehen war, sieht man aus einer Klage, die der Rabbiner am 7. V. 1767 bei den Ältesten gegen die Schul väter wegen eines Guldens erhob, den er auf ihre Rechnung zur Nahrung und Bekleidung eines würdigen Armen ausgelegt, aber nicht ersetzt erhalten hatte.65) In der Weigerung der Schulväter den Betrag zu erstatten, erblickten die Ältesten eine beabsichtigte Herabwürdigung des Rabbiners und verurteilen sie zur Zahlung des Guldens aus Eigenem, wobei sie von einer anderen Strafe über Wunsch des Rabbiners absahen. Bald kam es auch zum Konflikte zwischen den Schulvätern und den Ältesten, als diese am 27. V. 1767 beschlossen, die Versteigerung von zwei Schulsitzen des verstorbenen L ö b Wolf zur Bezahlung seiner Darlehensschuld vorzunehmen.66) Sie wurde auch von ihnen trotz Verwahrung der Schulväter und Verbotes des Bürgermeisters tatsächlich durchgeführt. Den Käufern stellten sie für die Sitze Kaufkontrakte aus und ermächtigten den Monatshalter Rafael Blatt au bei Besitzstörung durch die Schulväter eine Strafe über diese zu verhängen. An demselben Tage, es war Freitag, kam es zu einem noch schwereren Konflikte. Um 4 Uhr nachmittags erfuhr der Monatshalter Rafael Blattau, daß die Schulväter die Armen auf der Gasse stehen ließen und an dieselben keine Pletten67) verteilten. Blattau forderte im Einverständnisse mit den Ältesten durch ihren Diener die Schulväter auf, wie es sonst üblich sei, die Pletten auszuteilen, oder aber das Kistchen mit den Pletten den Ältesten zu schicken, damit sie sie selbst an die Armen verteilen könnten. Die Schul väter schickten die Pletten an die Ältesten mit der Erklärung: da die Ältesten den Synagogendiener Simon Turn au verhaftet haben — er war trotz dem Verbote der Ältesten mit Buch und Sammelbüchse am Freitag (nach altem Brauche) herumgegangen — betrachten sie (die Schulväter) sich selbst als abgesetzt, solange sie nicht von der Regierung in ihr Amt wieder eingesetzt würden. Die Ältesten hatten aber die Suspendierung der Schulväter nicht beabsichtigt, sie lag auch nicht in ihrer Macht, und gaben schon am darauffolgenden Dienstag das Kistchen mit den Pletten den Schulvätern zurück. Nach einigen Wochen kam es zur öffentlichen Beleidigung des Rabbiners in der Synagoge, was zur Untersuchung seitens der Landesjudenschaft führte. Diese ergriff die Partei des Rabbiners, verwarnte strengstens die Angreifer und verpflichtete sie, dem Rabbiner öffentlich Abbitte zu leisten. Bald nahten die Feiertage, die in streitsüchtigen Gemeinden oft statt Ruhe und Annehmlichkeit neuen Zank und Hader brachten. Auch

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