Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 349 (sequence 353)
- Language
- German
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349 kungskreise besser, da sie außer der Synagogenverwaltung noch die Armenversorgung und eine gewisse Jurisdiktion hatten. Die ihrem Namen vorausgesetzte Ehrenbezeichnung war nebst dem Rabbititel „Haaluf" (der Fürst). Voraussetzung für dieses Amt war die jüdische Gelehrsamkeit; sie führten auch den Namen „Jurist" und waren als solche vereidigt. Sie hatten für die ordentliche Abhaltung des Gottesdienstes und die ganze damit zusammenhängende Finanzgebarung zu sorgen. Die Armen Versorgung betraf hauptsächlich die zahlreichen ortsfremden Armen, die von ihnen mit allem Nötigen versehen wurden. Die erforderlichen Geldmittel wurden durch Abgaben der Kontribuenten, durch freiwillige Spenden und durch Sammlungen aufgebracht. Rechnungen und Bücher mußten die Schulväter gemäß einer Gubernialverordnung dem Rabbiner vorlegen, der sie revidierte und unterfertigte. Die Gerichtsbarkeit der Schulväter war eine freiwillige, sie bezog sich nicht auf Streitsachen, sondern nur auf Urkunden.62) Sie hatten das Recht, Kauf-, Pfand- und alle anderen Urkunden auszufertigen und sie durch die beeideten Schreiber in ihre Amtsbücher eintragen zu lassen (zu ingrossieren). Sie konnten über solche Schriftstücke nach jüdischem Rechte urteilen, wenn nötig auch ordentliche Versteigerungen veranstalten und durften in ihrer Jurisdiktion durch nichts gehindert werden. Ihre Pflicht war es, die auf einen Schulsitz als Hypothek aufgenommene Schuld genau spezifiziert (mit Angabe des Betrages, des Namens und Datums) dem Bürgermeister-Amt anzuzeigen, wogegen dieses die Verpflichtung hatte, die Schulväter von den in seinen Büchern eingetragenen Schuldforderungen, die sich auf einen Schulsitz bezogen, zu verständigen. Die derzeitigen Schulväter waren: David ben Elias Goldes, Abraham b. Bezalel Raudnit z,63) Nissan b. Benesc h64) und Josef b. Jonas. Wie beliebt die Schulväter in der Gemeinde waren, ist daraus ersehen, daß sie, hauptsächlich N is s a n Be n e s c h, im Monatshalterbuch sehr häufig als Treuhänder in Pfandangelegenheiten und als Vormund vorkommen. Daß dennoch das Verhältnis zwischen den Schulvätern und einigen Ältesten ein getrübtes war, läßt sich aus dem Umstände erklären, daß die Ältesten sich als übergeordnet ansahen und dies die Schulväter sehr fühlen ließen, während diese ihre Unabhängigkeit wahren wollten. Außerdem gab es zwischen ihnen, wie das folgende zeigt, persönliche Differenzen. Weniger verständlich ist die Spannung zwischen den Schulvätern und dem Rabbiner Jakob 111 o w y, der ihnen sicherlich nicht als Kontrolor seine Strenge oder als „Vater des Gerichtes" seine Würde fühlen ließ, da alles, was wir von ihm wissen, zeigt, wie sehr er den Frieden liebte und um des Friedens willen auch seine persönlichen Interessen hintansetzte. Viel-