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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 348

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 348 (sequence 352)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0353-2644694
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348 wird, den Viktual-Perdon gegen 300 fl. Entgelt und die Einkassierung der Kontribution für 40 fl. Jahresgehalt an Salomon Chille (= S. Sohn des Jechiel) und F o g e s (Josef) Beer K o w e i n i t z vergeben.69) Gleichzeitig wurde von ihnen eine Kommission für die Darlehenskassa ernannt: Drei Kassiere Löbl Hersch, Samuel Hersch L e w i und David I s a k,60) die eine Kaution erlegen mußten; ihnen wurde der bewährte Schreiber Moses Flammerschein beigegeben. Der Primator Saudek Jakob wurde Oberkassier, dem die Kassiere das Geld zu übergeben hatten. Dazu kamen zwei Approbanten Josef Saudek und Elias Patzo wsky, ohne deren Unterschrift der Oberkassier kein Geld ausfolgen durfte. Die Kassiere mußten monatlich verrechnen und alles in Büchern eintragen. Zur Hebung der Gemeindeeinnahmen wurde auch auf Veranlassung der Landesjudenschaft ein „Fleisch-Kreutzer und Geflügel-Vieh-Schlachtungs- Pacht" eingeführt und gleich vergeben. Die drei Pächter Salomon (Bezalel) Saude k,61) Saudek Markus Skutsch und Israel Guttmann schlössen mit der Gemeinde am 18. IL 1768 auf zwei Jahre den Kontrakt, nach diesem zahlten sie 1380 fl. jährlich in die Gemeindekassa. Um die Einfuhr billigeren Fleisches aus der Fremde zu verhindern, wurde in den Vertrag aufgenommen, daß der Rabbiner mit Unterstützung des Gemeindevorstandes alles rohe oder gekochte Fleisch von außerhalb der Gemeinde geschlachtetem Vieh für alle Juden Kolins verbieten werde. Die für das Schlachten zu entrichtenden Gebühren waren: für einen ungarischen oder polnischen Ochsen . 4 fl. 15 kr. für einen böhmischen Ochsen..... 3 „ 45 „ für einen jungen Ochsen . . . . . . 2 „ 45 „ für ein junges Kalb ....... 20 „ für ein Schaf oder Schöpsen..... 16 „ für ein Lamm......... 8 „ für eine Gans oder einen Indian .... 3 „ für Hahn oder Henne ....... 1 „ Vögel und Tauben waren . . . . . . frei. Dieser Verpachtungskontrakt, der wie alle anderen der Bestätigung des Guberniums bedurfte, war ein neuer Stoff zu Konflikten in der Gemeinde, und zwar zwischen den Pächtern und den Fleischern Sa muel Wiener, Jakob Kostelitz und Sanwel Levi- Petschka. VI. Die Schill-Väter, In Kolin gab es vier Schul-Väter oder Synagogenvorsteher. Die hebräische Bezeichnung ihrer Amtswürde sagt mehr, sie heißen Gaboe de Mosso (Ortsvorsteher), das entspricht ihrem Wir-

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