Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 344

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 344 (sequence 348)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2644300-2644301--0349-2644690
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

344 zusehends verschlechterte, erschien den Ältesten die Aufnahme einer neuen Anleihe, die sich ihnen unter günstigen Bedingungen bot, als einzige Rettung. Dazu war jedoch die Bewilligung der Behörde erforderlich. Bevor die Koliner Juden von diesem Plane Kenntnis hatten, suchten die Ältesten beim Gubernium um Bewilligung einer Anleihe von 9500 fl. an (18. XII. 1766). In dem Gesuche führten sie an, daß die Regierung schon 1730 der Gemeinde die Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehens von 2—4000 fl. erteilt habe. Von dem mit Erlaubnis der Behörde vor 11 Jahren aufgenommenen Darlehen von 14000 fl. hätten sie pünktlich die halbjährlichen Zinsen abgeführt und vom Kapital schon 9500 fl. bezahlt. „Da nun die Gemeinde durch Krieg und verschiedene Gaben in ihrem Vermögen und Nahrungsstand ganz erschöpft ist, so kann sie ohne Erquickung und Unterstützung mit Hilfe eines Kapital- Darlehens nicht weiterkommen." Die Anleihe werde unter den Kontribuenten verteilt, damit sich jeder nach seiner Art helfen und mit dem Verdienste die Gemeindeabgaberi entrichten könne", die Gemeinde werde nicht durch neue Schulden beschwert, sondern ihr „zu ihrem ferneren Nahrungstrieb und zur besseren Entrichtung des Landesfürstlichen Contributionalis" verholfen. Das Gesuch wurde der Landesjudenschaft zur Begutachtung vorgelegt, das Gutachten lautete: der Gemeinde sei eine Anleihe von 7000 fl. zu bewilligen, sie müßte jedoch vorher die Bedingungen der Anleihe, deren Zinsen vier Perzent nicht übersteigen dürfen, und die Art der Rückzahlung angeben, und es müßten sich alle Kontribuenten schriftlich mit der Aufnahme des Darlehens einverstanden erklären. Nachdem alle Kontribuenten am 17. III. 1767 ihre Einwilligung zur Anleihe schriftlich abgegeben hatten, versuchte der Koliner Richter und sein Adjunkt vergeblich noch am 20. III. in einem ausführlichen Schriftstücke die Bewilligung zu hintertreiben. Sie wurde jedoch erteilt und das Anlehen gleich bei Josefine von Rubner, geborene Geyer von Ehrenberg, in Prag aufgenommen, gegen die Verpflichtung halbjährlich 4% Zinsen und vom Kapital 1000 fl. jährlich abzustatten. Die Ältesten gemeinsam mit drei von den Gemeindemitgliedern bestimmten Personen: Elias Wolf Patzowsky (Patzowo, Patzau),47) Inspektor der Gemeinde, Feisch Anschel Kirch- 1 ap und Samuel Könitz, setzten den Anteil an der Anleihe für jedes Mitglied fest.48) Da aber die Anleihe nicht ausreichte, nahm die Gemeinde ein weiteres kurzfristiges Darlehen von 1000 fl. beim Kaufimer Kreissekretär Anton Johann Meier auf.49) Nachdem aber der Primator mit Rücksicht auf Rückzahlungen alter Darlehensschulden Vielen größere Summen als ursprünglich festgesetzt worden war, bewilligt hatte, andererseits eine Anzahl von

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.