Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 343 (sequence 347)
- Language
- German
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343 Überlegung es unbillig erscheine, der Koliner Gemeinde zu ihren eigenen namhaften Abgängen und Zuschlägen noch die Kreiszuschläge aufzubürden, weshalb sie von diesen befreit werde. Aber am 18. III. schränkte die Judenkommission die Befreiung insoferne ein, als die Koliner Gemeinde verpflichtet sei, die Zuschläge der „casuum fortuitorum" (welche das ganze Land betreffen) per 114 fl. 20 kr. zu bezahlen. Der Rest der Kreiszuschläge per 469 fl. 40 kr. wurde auf alle Kauf. Kreiskontribuenten aufgeteilt. Der Vorstand war von dem „Haß" der Landesjudenschaft, besonders des Kreisdeputierten gegen die Koliner Gemeinde unterrichtet.43) In der Befürchtung, daß ihre schwierige Lage bei der neuen Kontributionsanlage nicht berücksichtigt werde und dadurch neue Schwierigkeiten entstehen könnten, beschloß der Vorstand am 15. IV. mit dem Gubernium und der Landesjudenschaft einen Ausgleich anzustreben. Sie boten für die neue Anlage 3400 fl. ohne Zuschläge an. Ein Gubernialdekret an die Landesjudenschaft vom 20. VIII. ordnete an, daß Kolin statt der angebotenen 3400 für 1768 und die folgenden Jahre 3500 fl., ferner die Kreiszuschläge und „casus fortuitos" zu zahlen verpflichtet sei, dagegen sollten ihre eigenen Ausfälle von der Landesjudenschaft übernommen werden. IV. Anleihen. Die Koliner Gemeinde hatte neben den Kontributionszahlungen eine alte Darlehensschuld zu tilgen, die sie im Jahre 1755 auf Veranlassung der Regierung aufgenommen hatte.44) Damals hatte der Finanzrat Freiherr von Taussainct der Gemeinde aus der kais. Fabrik in Cladrub (Böhmen) Tücker im Werte von 9000 fl. (1 Elle zu 1 fl. 57 kr.45) gerechnet) und Eisen aus der Herrschaft von Spirow für 5000 fl. (gemäß den Preisen der Hütten in Zbirow) verkauft. Die Gemeinde hatte sich verpflichtet durch zehn Jahre 1000 fl. jährlich, im 11. und 12. Jahr je 2000 fl. abzuzahlen, dann 5% Zinsen. Die Ware oder deren Erlös stellte die Gemeinde den einzelnen Mitgliedern gegen Hinterlegung eines Pfandes als Darlehen zur Verfügung. Die Abzahlung sollte wöchentlich erfolgen. Die Gemeinde hatte außerdem eine Darlehensschuld von 3700 fl. Es wurde 1755 eine Darlehen skassa errichtet und zur Eintreibung der Schulden drei Darlehenskassiere ernannt. Diese waren Josel Median, der jetzige Primator Saudek Jakob und Enoch Joachim Saude k. Nach dem Tode des letzteren trat sein Bruder Lippmann Joachim Saudek46) an dessen Stelle (3. II. 1763). Die Kassiere erlegten beim kgl. Richteramt eine Kaution von 5000 fl., als „Salarium" erhielten sie 1%;% des einkassierten Betrages. Diese Darlehenskassa bewährte sich gut. Als sich nun die Wirtschaftslage der Judenschaft