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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 342

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 342 (sequence 346)
Language
German
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342 sei Spezereihändler, zahle 50 fl., während er doch als Gemeindekassier ein ,,Salarium" genieße und ein Haus wie wenige in der Gemeinde habe, er sollte 200 fl. bezahlen. Löbl Hersch, 1764 verwitwet, habe eine Witwe, deren Mann reich war, geheiratet und 600 fl. bekommen, er halte sich auch beständig auf Gemeindekosten in Prag auf, lasse sich zu den meisten Streitigkeiten zum Schaden der Gemeinde gebrauchen, er bezahle 6 fl. und sollte 100 bezahlen. In Kolin wollen die Reichen nicht zahlen. Bei einer Untersuchung durch eine Kommission würde sich herausstellen, daß Kolin die ganze Kontribution des Kreises allein bezahlen könnte. Keine Gemeinde habe sich über die Zuschläge beschwert, nur die Koliner Juden, die schon von altersher gewöhnt seien, die Behörden zu behelligen. Sie seien mit ihrem Ansuchen abzuweisen, da man „durch derlei unruhige und zanksüchtige Leute" die Verfassung nicht zerrütten lassen dürfe. Eine Eingabe des Gemeindevorstandes richtet sich gegen den Koliner Richter als Haupturheber aller Machenschaften gegen die Gemeinde.42) Die Ursache von vielen Behelligungen der Behörden seitens der Koliner Juden sei in der selbständigen Berichterstattung des Koliner Richters zu suchen, die auch dann erfolge, wenn vom Vorstande, der in Gemeindesachfin am besten informiert sei, ein Bericht über die Kontribution abgefordert werde. Beschwerden gegen die vorgeschriebene Steuer würden durch seine Berichte in die Länge gezogen, das beweise ein Fall, den das Kauf. Kreisamt untersucht habe, er sollte da zum Ersatz der Unkosten verurteilt werden. Der Richter setze sich auch hinter dem Rücken des Vorstandes mit den Kontribuenten in Verbindung, verrate ihnen vorzeitig den auf sie entfallenden Teil der Kontribution, was diese gleich benützen, um Beschwerden vorzubringen. Er habe es dann in der Hand, durch seinen Bericht den Betrag zu verkleinern oder zu vergrößern. Bei Besetzungen von Stellen verursache er die Aufnahme von untauglichen Subjekten, wie dies bei der Bediensteten-Stelle geschah. Er habe den Moses Isak vorgeschlagen, obwohl dieser wegen der Dienste, die er bei den Schwerkranken versehe, für den Gemeindedienst nicht in Betracht komme. Durch solche Berichte arbeite er gegen den Vorstand und versuche ihn auch anzuschwärzen. Der Vorstand bitte daher um direkte Zustellung durch das Kauf. Kreisamt unter Ausschaltung des Koliner Richters. Wie vorauszusehen war, war die Antwort des Guberniums vom 12. II. 1767 ablehnend. Die Ältesten mußten wie bisher dem Richter untergeordnet bleiben. Trotz den vielen Angriffen, die die Koliner Gemeinde durch die Landesjudenschaft und den Koliner Richter erfuhr, sah sich das Gubernium doch veranlaßt, der Landesjudenschaft am 12. II. 1767 mitzuteilen, daß auf Grund des kreisamtlichen Berichtes und nach reiflicher

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