Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 340 (sequence 344)
- Language
- German
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340 Finanzlage der Gemeinde zu erreichen. Die Kreisanleger hätten „dazumal" die Umlage höher genommen, weil einige Koliner Kontribuenten Subkontrahenten der Tabakpachtung waren, was durch die am 1. I. 1765 errichtete kgl. Pachtung aufgehört habe. Vergeblich wiesen sie auf die geringere Verdienstmöglichkeiten der Koliner Juden hin, die durch Verpachtung von Leder, Wolle und Branntwein verursacht werde und ihnen nur mehr der Handel gegen Prag offen stehe. Das Gubernium beharrte auf Bezahlung der vollen Summe. „Sie sollen sich bis zur neuen Umlag begnügen", war der ihnen erteilte Trost. Der Tumult bei der Anlage hatte auch ein gerichtliches Nachspiel, da der Älteste Samuel Levi, wahrscheinlich einer der Anleger, den Ältesten L ö b 1 H e r s c h und seinen Bruder Simon Levi klagte. Der Streitfall würde erst durch Verhandlungen bei der Landesjudenschaft in Prag, wo der ganze Koliner Vorstand erscheinen mußte, am 30. X. 1765 in Güte beigelegt. Die hohe Steuerlast hatte für die Gemeinde neben der Steigerung der wirtschaftlichen Not noch andere schwerwiegende Folgen. Die Kontribuenten richteten unzählige Beschwerden an die Behörden, die diese als unnötige Behelligung empfanden, wodurch sie gegen die Koliner Judenschaft voreingenommen wurden und eine erhöhte Aufmerksamkeit der Koliner Finanzgebahrung zuwandten. Die neue Steuerbelastung machte sich auch beim Vorstande fühlbar, der zu Einschränkungen finanzieller Art schritt. Vier schriftliche Bewerbungen um die freigewordene Dienerstelle bei den Ältesten wurden mit der Begründung abgewiesen, „daß die schlechte Lage der Gemeinde die Aufnahme eines Dieners nicht gestattet." Es sollte wie „von alters her" nur ein Diener sein, der als Liberer (Diener bei der Beerdigungsbrüderschaft) ohne besondere Belohnung, gleichzeitig Diener bei den Ältesten. Schulklopfer und Bediensteter bei den Reichen gewesen ist.37) Selbst die Protektion des Kreisdeputierten, der in einem Briefe an den Primator vom 21. XI. 1766 „aufs allerhöchste" den Moses Isak als Diener empfiehlt,38) konnte zunächst nicht die Aufnahme eines Dieners bewirken. Eine Folge der wirtschaftlichen Misere könnte auch die auf 14 Tage befristete Ausweisung des Moses Jakob Aschkenas, angeblichen Arztes, samt seiner Frau sein. Er war ein Ortsfremder und schien sich „einnisten" zu wollen. Ähnliche Beschränkungen wurden jetzt mehrfach vorgenommen. III. Kontributionszuschläge. Neben der ordentlichen Kontribution gab es noch Orts-, Kreis- und Landeszuschläge, um den Ausfall von Kontributionszahlungen in Folge Absterbens, Übersiedlung oder wirtschaftlichen Zusammenbruches von Kontribuenten zu decken und gemeinsame Ausgaben zu bestreiten. Die