Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 339 (sequence 343)
- Language
- German
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339 mußte. Manche Koliner wandten sich gleich an die dritte Instanz, was oft eine Strafandrohung zur Folge hatte. Die Festsetzung der Kontributionsquote für die Gemeindemitglieder war nicht nur in Kolin, sondern in ganz Böhmen der Anlaß zu Streitigkeiten. Die Anleger wurden stets beschuldigt, ihre eigenen Interssen und die ihrer Familie und Freunde zu wahren, und wurden oft bedroht. Das Gubernium sah sich deshalb genötigt, für ganz Böhmen am 26. I. 1766 ein Verbot herauszugeben, „damit die Kontributionsanleger nicht beschimpft und geflucht werden sollen." Tumulte und Schlägereien ereigneten sich in Kolin im Jänner 1765, als die neue Kontributionsverteilung durch die Anleger vorgenommen wurde. Die Aufgabe der Anleger war eine schwere, da von den 11.878 fl., die der ganze Kauf. Kreis zu zahlen hatte, Kolin allein 3790 fl. an Kontribution zahlen sollte, was eine Erhöhung von 704 fl. gegenüber der letzten Kontribution von 1762 bedeutete. Die höhere Steuersumme bedingte auch eine Mehrbelastung jedes Kontribuenten, die bei den mißlichen materiellen Verhältnissen schwer zu tragen war. Die Anleger scheinen mehr die mittleren und niederen als die hohen Kontribuenten zur erhöhten Kontributionsleistung herangezogen zu haben, was durch den „Servus beim koll. jüd. Senat nahmens Simon Levi" vorzeitig bekannt wurde und einen Sturm der Entrüstung zur Folge hatte. Der Koliner Richter und sein Adjunkt standen diesen Unruhen machtlos gegenüber und erbaten sich vom Gubernium Rat, was sie tun sollten. Das Gubernium35) erteilte dem Richter wegen Außerachtlassung der gegebenen „Cynosur" (Richtschnur) wiederholt eine Rüge, zumal die Behörde, „von den bedrückten Kontribuenten unzähligemale belästigt wird". Er soll den Kreisdeputierten (Simon Wolf aus Lieben) und den Rabbiner, wenn nötig auch den Caslauer Deputierten (Pinkas Jakob aus Polna) zur Schlichtung heranziehen, sollte dies auch nichts nützen, wären durch die Gemeinde neue Anleger zu wählen. Alle Versuche zur Herbeiführung eines friedlichen Ausgleiches mißlangen, selbst der durch neue Anleger gemachte Entwurf konnte nicht bewirken, „daß den vorgewalteten Unbilligkeiten und Bedrückungen gänzlich abzuhelfen gewesen wäre". Das Kaur. Kreisamt nahm eine Untersuchung vor und stellte die Schuld des Richters und seines Adjunkten fest, „daß sich in der Judenschaft unliebsame Mühseligkeiten und Spaltungen ereignet haben," was den beiden eine weitere Rüge seitens des Guberniums eintrug. Der Ältestendiener Simon Levi wurde vom Gubernium als „der Urheber der Unruhen" mit einem 14tägigen Arrest bestraft und seines Dienstes enthoben."8) Vergeblich versuchte der Vorstand in einem Memorandum die Herabsetzung der hohen Kontributionssumme mit Rücksicht auf die schlimme