Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 338 (sequence 342)
- Language
- German
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338 gebrauchten, nicht lesen und auch die Sprache und das Wesen der Juden nicht recht verstehen konnte. Es mutet eigenartig an, wenn in deutschen Gesuchen an das Gubernium, ja sogar an die Kaiserin, der Gemeindevorstand in hebräischer Schrift unterfertigt ist. Die Hauptaufgabe der Landesjudenschaft war die Verteilung der Kontribution durchzuführen, sie erfolgte nach ihrer eigenen „Kontributionsverfassung". Die Kontributionsanlage, die alle drei Jahre erfolgte, wurde stets von gewählten oder durch das Los bestimmte Anlegern (in den Akten steht immer „Anläger") in Berücksichtigung aller gegebenen Wirtschaftmomente festgesetzt. Zuerst bestimmten die Vertreter der Gemeinden in den einzelnen Kreisen je 3 Kreisanleger, diese 36 Kreisanleger nebst den Landes deputierten und Kreiseinnehmern31 kamen jedes dritte Jahr in Smichow zusammen, wo auch die Prager Vertreter erschienen. Nachdem die Quote für Prag und für das böhmische Land bestimmt war,32) erfolgte die Verteilung der Kontribution auf die einzelnen Kreise. Nun erst konnten die bereits bei den Zusammenkünften erwogenen Kreisanlagen für die einzelnen Gemeinden gemacht werden. Die Kreisanlagen wurden dann dem Gubernium zur Bestätigung vorgelegt, hatten diese die Sanktion erhalten, so stand nichts mehr im Wege, daß auch die Gemeinden ihre Anlage ebenfalls durch Anleger durchführen lassen konnten. Die Koliner Gemeinde, zum Kaurimer Kreis gehörig, wurde stets vom Kaur. Kreisamt aufgefordert, nach Böhm. Brod drei Vertreter zu schicken,82) woselbst 3 Kreisanleger gewählt wurden, die mit Direktiven versehen an der Reparation in Smichow teilnahmen. Die Wahl der drei Vertreter für Böhm. Brod erfolgte in Kolin in der Weise, daß jeder Kontribuent seine Stimme für drei Personen, zumeist aus dem Vorstande, protokollarisch abgab. Wer die meisten Stimmen auf sich vereinigte, war gewählt, manchesmal stimmte der eine oder der andere für sich selbst. Gleichzeitig wurden zwei oder drei Delegierte für Smichow gewählt, die nötigenfalls die Interessen der Koliner Gemeinde bei der Subrepartition vertreten sollten. Nachdem die Kontributionsquote für Kolin bestimmt worden war, wurden stets unter Aufsicht des Koliner Notars Johann I g n. Jindra und seines Adjunkten Josef Kratochwill drei Anleger und zwei Zutreter (Ersatzmänner) durc«'i das Los gewählt, wobei die Ältesten Einfluß übten, wessen Namen von den Kontribuenten in den Lostopf gelegt werden sollte. Nach Ablegung eines Eides wurden die Anleger zur Wahrung des Geheimnisses .,nach uralten Brauch" in ein christliches Haus eingesperrt und nahmen die Subrepartition vor.33) Die Neuanlage wurde in der Synagoge verlautbart; jedem stand es frei, gegen den ihm bestimmten Anteil eine Beschwerde einzubringen, wobei der Instanzenweg eingehalten werden