Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 336 (sequence 340)
- Language
- German
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336 die drückenden Steuern kaum zu erschwingen. Unter solchen Verhältnissen hatte auch der Gemeindevorstand Schwierigkeiten, die großen Summen für die Kontribution hereinzubringen, ganz besonders da noch eine alte Darlehensschuld beglichen werden mußte. Eine gerechte Aufteilung der Lasten und eine ordnungsgemäß durchgeführte Einhebung der Gelder war notwendig. Die Kontributionslast drückte aber nicht die Koliner Juden allein, alle Juden Böhmens hatten schwer zu tragen. Nach der Rückkehr der Juden nach Prag mußten die Juden Böhmens in den ersten 5 Jahren (von 1748 an) 211.000 fl. in den weiteren 222.000 fl. jährlich dem Staate bezahlen.19) Von dieser Summe entfielen auf die Juden in Böhmen außerhalb Prag in den Jahren 1765—67 je 122.450 fl., in den Jahren 1768—70 je 122.750 fl., ob die Juden Prags tatsächlich den Restbetrag zahlten, konnte ich nicht eruieren. Die Aufteilung dieser Kontribution auf die Landjuden wurde nach einem von den Delegierten und Beisitzern der Landesjudenschaft, kurz Landesjudenschaft genannt, festgesetzten System durchgeführt. Da die Landesjudenschaft, die mehr als 150 Jahre ein bedeutsamer Faktor der böhmischen Judenheit war, im folgenden öfter erwähnt wird, über diese Institution jedoch in der jüdischen Literatur sehr wenig zu finden ist, seien hier einige Worte eingeschaltet. Jahrhunderte hindurch waren die Prager Judenältesten die Vertreter der gesamten Judenschaft in Böhmen; erst um die Mitte des 17. Jahrhunderts erfolgte zum Zwecke der Steuereintreibung die Einführung der Delegierten und Beisitzer der Landesjudenschaft. Eine Polizeiordnung der Landesjudenschaft'4 vom 2. IT. 1659,20) die älteste von uns bisher festgestellte Urkunde über die Landesjudenschaft, gibt uns über die Anzahl21) und die Befugnisse der Vertreter, sowie über die Entlohnung, das Wahlsystem und über die Steueranlage dieser Organisation Aufschluß. Sie besagt uns, daß sie infolge eines Vergleiches mit der Prager Judenschaft, der bis 1661 geschlossen wurde und dann erneuert werden sollte, zustande gekommen ist. Eine neue Polizeiordnung wurde in Kassowitz am 29. VII. 1669 verfaßt, die im Wesentlichen mit der früheren übereinstimmt. Diese ist in hebräischer und deutscher Sprache vorhanden.22) Am 12. IV. 1663 erhielt der Landesdeputierte Jakob Aron23) aus Lichtenstadt einen Schutzbrief, wodurch ihm gestattet wurde, ohne Gefährdung seiner Person, auch an Sonn- und christlichen Feiertagen ausschließlich für die Kontribution auf dem Lande Wege zu unternehmen. Ebenso erhält der am 24. IX. 1669 erriannte Seckel Aron Grotte24) „Landesjudenschafts Sollicitator (Rechtsvertreter) und Präger Jud" samt seinem Diener am 30. X. 1671 einen Schutzbrief. Am 3. VII. 1673 wurde ein „Patent an die Deputierten und Beysitzer der Landesjudenschaft" für 7 „ordentlich gewählte