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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 334

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 334 (sequence 338)
Language
German
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IRI
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334 3. Fischl Bunzel. 4. Samuel Könitz.11) Im Jahre 1766 resignierte Samuel Könitz als Gemeindeältester, für die Stelle schlugen die Ältesten dem Gubernium, wie üblich, drei Personen vor: 1. BezalelJosephSaudek, 2. Pinkas Nathan Levi, 3. Selke Dupodle. Das Gubernium bestimmte den Pinkas Nathan Levi12) als 4. Gemeindeältesten. Die Ältesten hatten zwei beeidete Schreiber, die gleichzeitig Schulklopfer waren, Moses Löbl Würzburger und Moses SaJomon Flammerschein.13) Als Approbant fungierte der vormalige Primator Joseph Joachim Saudek. Er wurde in Anerkennung seiner Dienste, die er 13 Jahre lang als Ältester und Primator der Gemeinde geleistet hatte, am 31. X. 1763 vom Gubernium zum Approbanten ernannt, „da er bei der Renovation (Vorstandswahl) leer ausging". Die interessanteste Gestalt ist der Primator Saudek Jakob. Als reichster Mannn der Koliner Judenschaft hatte er daselbst großen Einfluß, und als Darlehenskassier genoß er Vertrauen und Ansehen bei den Gemeindemitgliedern. Er war ein Mann von fester Willenskraft, der in seiner Überzeugung sich nicht beirren und aus seiner Stellung nicht leicht verdrängen ließ. Aber seine vielen und weiten Geschäftsreisen, die ihn lange von Kolin fernehielten, daneben auch persönliche Differenzen mit einigen Mitgliedern des Vorstandes beeinträchtigten seine Amtsführung. Zu diesen persönlichen Differenzen kam noch, daß der Vorstand in sozialer und geistiger Hinsicht kein einheitliches Gebilde war; daher gab es oft im Vorstande Meinungsverschiedenheiten und Reibungen, die erst durch das Machtwort des Guberniums geschlichtet, aber nicht aus der Welt geschafft wurden. Ein Beispiel hiefür bietet die Eingabe von Rafael Blattau und Löbl Herscli als Ältesten, Samuel Könitz und Löbl Beer als Gemeindeältesten an das Gubernium vom 2. I. 1764: es möge die Competenz des Primators gemäß dem zitierten Erlasse vom Jahre 1758, ebenso die Competenz der Beisitzer (= Gemeindeältesten), die sich, wie bei der Prager Judenschaft14) nur auf die Mitwirkung bei den Entscheidungen in den Gerichtsverhandlungen (in Judizialsachen), keineswegs aber auf die Teilnahme an den Wirtschaftssessionen (-Sitzungen) der Gemeinde erstreckt, erneut in der Koliner Gemeinde feststellen. Zur Begründung führen sie an, daß der „vor anderhalbjahren gewählte, unbeliebte und eigensinnige Beisitzer15) Samuel Hersch Levi" und der „neuerwählte, ungelehrte, untüchtige, keines Geheimnisses fähigen Fischl Bunzel" im Vorstande Unstimmigkeiten verursachten und die Einhelligkeit untergraben. Fischl Bunzel habe überdies durch „Ausplaudern der gefaßten Sessional-Be-

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