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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 328

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 328 (sequence 332)
Language
German
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IRI
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328 Mit einem anderen Reskripte vom gleichen Tage gestattete die Kaisierin auf Bitten der Deputierten der böhmischen Judenschaft, daß 40—50 Juden, jedoch ohne Familien, unverweilt in die Prager Judenstadt eingelassen werden, damit sie darin selbst Wache halten und jeden weiteren Schaden an den Gebäuden verhindern können. Unter einem wurde auch im Wege des Hofkriegsrates das Militärkommando in Prag angewiesen, dieser Judenwache im Falle des Bedarfs Assistenz zu leisten. In der Erwägung jedoch, daß je eher die Juden ihren normalen Handelsbetrieb werden aufnehmen können, desto rascher und ausgiebiger auch wieder ihre Steuergelder fließen werden, ordnete Maria Theresia schon am folgenden Tage weiter an, die ganze Judensehaft „je ehender, je besser wieder einzulassen, damit dieselbe zu Einrichtung ihrer ruinierten Häuser, einfolglich auch zu Treibung ihres Gewerbes die vorläufige Veranstaltung machen, hiedurch aber sich in die Vermögenheit setzen könne, das auf jeden entfallende Praestationsquantum gleich mit oder vor Anfang des nächstkünftigen Militärjahres richtig und punktual abzuführen." Am 23. August folgte ein weiteres Dekret, welches die Erlaubnis, die Juden in die Stadt „je ehender je besser einzulassen", wiederholte und die Statthalterei ermächtigte, sich nicht an eine bestimmte Anzahl von Familien zu binden, sondern nur darauf zu sehen, daß nicht solche Leute Aufnahme finden, die gar keine Steuer zahlen können und ihren eigenen Glaubensgenossen zur Last fallen. Am 9. August fanden sich in Prag 36 Vertreter der Judenschaft ein, welche in einer zu diesem Zwecke veranstalteten Versammlung beschlossen, auf die Dauer von drei Jahren ein jüdisches Schiedsgericht zur Regelung aller etwa aus den schon früher außerordentlich komplizierten und seit der Emigration noch mehr verwirrten Realbesitzverhältnissen entstehenden Streitigkeiten und strittigen Erbschaftssachen nach in der Verbannung verstorbenen Gemeindemitgliedern zu bilden, um die Verhandlung solcher Angelegenheiten vor christlichen Gerichten zu vermeiden. Wechselprozesse sollten jedoch ausgeschlossen bleiben. Alle jene, welche durch ihre Unterschrift der Vereinbarung über dieses Schiedsgericht beitreten würden, hätten sich seinem Spruche bei einer Geldbuße von 50 Talern zu unterwerfen.20) Einige Tage später, am 14. August, zog eine 40 Mann starke Judenschar in Prag ein, welcher vom Stadthauptmann und dem Militärkommando die Wache in der Judenstadt übergeben wurde. Was sie zu bewachen hatte, war eine Ruinenstadt. Einige Häuser lagen in Schutt, andere waren dem Einsturz nahe. Unversehrt war kein einziges Gebäude. Überall klafften leere Tür- und Fensteröffnungen, Türpfosten,

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