Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 327 (sequence 331)
- Language
- German
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327 erhielt Salomon Koref vom Grafen Kolowrat die Verständigung über den Erfolg der jüdischen Sache in Wien und zugleich den Rat, die Entsendung von Bevollmächtigten raschestens zu bewirken, da sonst die mährischen und schlesischen Juden bei der Aufteilung der Steuer Vorteile gegenüber den böhmischen Juden erringen könnten. Die Wahl der Delegierten fand noch am gleichen Tage statt. Es gingen aus ihr Salomon Koref und Israel Fränkel hervor, welche mit entsprechenden Vollmachten versehen, am 14. Juli nach Wien abreisten. Ihnen gesellten sich dort noch der Landesjudenschaf tsprimator Wolf Bresnitz und der ehemalige Vorsteher der Prager Gemeinde Abraham Preßburg bei, der schon zuvor in Wien im Interesse seiner Glaubensgenossen tätig gewesen war.18) Über die Höhe der Steuer war, bevor die böhmischen Delegierten eintrafen, die Entscheidung bereits gefallen. Es blieb daher nur die Entscheidung über die Frage übrig, wie der jährliche Steuerbetrag von 300.000 fl. auf die böhmische, mährische und schlesische Judenschaft aufzuteilen sei. Darüber entspann sich nun zwischen den Delegierten der drei Judenschaften ein scharfer Zwist. Nach dem Schlüssel, nach welchem bisher die Aufteilung der Gebühr für die Bewilligung der Einfuhr von Palmzweigen und Paradeisäpfeln stattgefunden hatte, hätte die böhmische 7/i2, die mährische V12 und die schlesische Judenschaft A/i2 der neuen Steuer tragen sollen. Dagegen wehrte sich die böhmische Judenschaft energisch mit der Behauptung, daß sie und speziell ihr nach Zahl und wirtschaftlicher Bedeutung wesentlichster Teil, die Prager Judengemeinde, in den letzten Jahren bei weitem mehr Schaden gelitten habe als die Mährer und Schlesier. Auf Antrag einer aus Vertretern der Hofkanzlei, der böhmischen und mährischen Stände bestehenden Kommission entschied die Kaiserin mit dem Reskripte vom 5. August 1748, daß die böhmische Judenschaft in den ersten fünf Rezeßjahren je 211.000 fl., in den weiteren fünf Jahren je 222.000 fl., die mährische in den ersten fünf Jahren abgesehen von den zu entrichtenden Einlaßgeldern in Brünn und Olmütz, jedoch mit Einschluß des an die Hofkanzlei zu zahlenden Toleranzgeldes von 6000 fl. — 87.000 fl., in den weiteren Jahren 76.700 fl., die schlesiche Judenschaft endlich alljährlich 1300 fl. zu leisten habe. An dem böhmischen Quantum sollte die Prager Judenschaft in den ersten fünf Jahren mit je 96.000, in den weiteren Jahren mit je 86.000 fl. beteiligt sein. Mißhelligkeiten und zwar mehr persönlicher Natur gab es übrigens auch unter den böhmischen Judendelegierten selbst. Koref und Fränkel wehrten dem Abraham Preßburger und Abraham Duschenes die Teilnahme an den Verhandlungen, weil sie sich angeblich während des Exils der Prager Judenschaft nicht entsprechend um sie gekümmert hätten.19)