Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 317 (sequence 321)
- Language
- German
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317 Gleichzeitig brachte sie der Kaiserin den grauenvollen Zustand der Judenstadt zur Kenntnis mit der Bitte um Weisung, was weiter zu geschehen habe, um die Judenstadt vor gänzlichem Verfall zu retten. Darauf erhielt sie mit dem Reskripte vom 7. Dezember 1747 lediglich den Befehl, einen Vorschlag zu erstatten, „was dann mit diesen Häusern eigentlich zu tuen seie." Ein solcher Vorschlag wurde aber nicht mehr erstattet. Denn schon als das kaiserliche Reskript in Prag einlangte, durfte man bei der Statthalterei auf Grund inoffizieller Nachrichten aus Wien mit einigermaßen berechtigtem Optimismus annehmen, daß in nicht gar zu ferner Zeit die Besitzer dieser Häuser selbst in der Lage sein werden, die Fürsorge für ihr Eigentum wieder zu übernehmen. Die Statthalterei wies deshalb die Stadthauptmannschaft und den Magistrat der Altstadt lediglich an, für die allenfalls notwendige Abtragung der baufälligen Objekte Sorge zu tragen und im Einvernehmen mit dem Militärkommando jeder weiteren Plünderung und Zerstörung durch frevelhafte Menschenhand energisch zu wehren. Den erwähnten inoffiziellen Nachrichten, welche besagten, daß Maria Theresia sich endlich entschlossen habe, im Rahmen der von ihr geplanten Steuerregulierung und Verwaltungsreform in Böhmen auch die Judenfrage einer den Interessen des Staates und der Gesamtbevölkerung entsprechenden Lösung zuzuführen, folgte auf dem Fuße die offizielle Bestätigung nach. Es geschah dies in der Form von zwei vom 21. November 1747 datierten kaiserlichen Reskripten, von denen das eine an die Stände des Königreichs, das andere an die königliche Statthalterei gerichtet war. Es wurde darin zur Kenntnis gebracht, daß die Kaiserin den Präsidenten des königlichen Amtes in Schlesien, Friedrich Wilhelm Grafen von Haugwitz, als bevollmächtigten kaiserlichen Spezialkommissär demnächst nach Prag entsenden werde mit der durch eine besondere Instruktion vorgezeichneten Aufgabe, mit den Ständen des Königreichs und mit den Repräsentanten aller in Betracht kommenden Instanzen über die Einführung eines neuen, die Steuerkraft des Landes in erhöhtem Maße in Anspruch nehmenden Militärkontributionssystems Ratschlag zu pflegen und sich zwecks Berichterstattung und Antragstellung über die Mittel und Wege zu unterrichten, mit welchen die Abstellung der in den Kriegsläufen in Verwaltung, Polizeiwesen und Rechtspflege eingerissenen Gebrechen bewirkt werden könnte. Unter einem wurde die Statthalterei angewiesen, dem Grafen Haugwitz gelegentlich seines Aufenthaltes in Prag alle nötigen Aufschlüsse und Behelfe zur Verfügung zu stellen und überhaupt alles vorzukehren, was zu einer gedeihlichen Lösung seiner Aufgabe zweckdienlich erscheinen würde.14