Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 310 (sequence 314)
- Language
- German
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310 Abschaffung der Juden unmöglich ist, empfehle es sich, zur Beschränkung der Ausbreitung und des Einflusses derselben auf ein der übrigen Bevölkerung erträgliches und nützliches Maß alle im Lande befindlichen Juden mit Rücksicht auf die für das Ansässigkeitsrecht und die Eheschließung noch in Geltung stehenden Bestimmungen einer Überprüfung ihrer Aufenthaltsberechtigung im Lande zu unterwerfen. Diese Aktion würde zweifellos die Möglichkeit bieten, auf Grund der bestehenden Gesetze unnnütze oder gar schädliche Subjekte, die im Laufe der Zeit sich in das Königreich eingeschlichen haben, abschaffen zu können. Wohlverhaltenen Familien gegenüber, die vielleicht ihre Aufenthaltsberechtigung nicht zu erweisen vermöchten, könnte nach Maßgabe der Umstände Rücksicht geübt werden. So würde nicht allein das Land, sondern auch die zurückbehaltene Judenschaft selbst einer drückenden Last entledigt werden, sodaß sie sich ein leichteres Fortkommen als bisher schaffen und ihren Verpflichtungen dem Staate gegenüber entsprechend nachkommen könnte. Das empfohlene Vorgehen könnte man übrigens auch als Strafe für die im letzten Kriege von Juden begangenen Fehltritte gelten lassen. Sollte Ihre Majestät sich mit diesem Maß der Sühne nicht zufrieden stellen wollen, so ließe sich noch in Erwägung ziehen, ob den Juden für ihre fernere Duldung nicht etwa die Entrichtung eines Betrages von einer oder gar mehreren Millionen aufzuerlegen wäre, den sie in erträglichen Raten abzuzahlen hätten.10a) Die Lage der Prager Emigranten hatte sich inzwischen in keiner Weise gebessert, sondern eher verschlechtert. Die Zivilbehörden brachten zwar gegen sie die verschiedenen Anordnungen der Kaiserin nicht in dem von ihr gewünschten vollen Maße der Strenge in Anwendung und drückten gern ein Auge zu, wo immer es anging. Allein sie waren vorsichtiger geworden, denn ihr Gebaren wurde von den militärischen Stellen, namentlich von dem nunmehr mit dem Landeskommando betrauten General Fürsten Christian von Lobkowitz, argwöhnisch überwacht. Im Jänner 1747 hatten die Prager Juden ebenso wie in früheren Jahren die Kopfsteuer und die Bewilligungsgebühr für die Einfuhr von Paradeisäpfeln und Palmzweigen, die letztere allerdings in diesem Jahre in dem reduzierten Betrage von nur 2400 fl. zahlen müssen. Wie schwer ihnen dies fiel, daran dachte Maria Theresia nicht. Im Gegenteil fand sie es für gut, die Erwerbsmöglichkeit der Juden noch weiter einzuschränken. Mit dem Reskripte vom 16. Feber 1747 verbot sie ihnen nämlich den Besuch der Prager Jahrmärkte ganz und gar. Es blieb ihnen daher nur der Tagesverkehr mit der Hauptstadt offen, der zwar dem Handelsbetrieb keineswegs dienen sollte, jedoch zu diesem Zwecke ausgiebig ausgenützt wurde, ohne daß die Behörden dagegen ernstlich einschritten.11) Während im Dezember 1746 und im Jänner 1747 selten