Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 309 (sequence 313)
- Language
- German
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309 um die Wohlfahrt der böhmischen Länder besorgten Stände eine Änderung des Vorgehens der Kaiserin gegen die Juden dringend verlangen, konnte Maria Theresia nicht achtlos vorübergehen. Allein zu einer, wenn auch nur teilweisen Revision ihrer Ansichten und Pläne in Sachen der Juden war sie noch lange nicht bereit. Zunächst entschloß sie sich nur, in dieser Frage noch einige Männer zu hören, auf deren Urteil sie besonderen Wert legte. Zu diesen gehörte vor allem der damalige österreichische Gesandte in München, Graf Rudolf Chotek. Diesem ließ sie am 22. April 1747 den Vortrag der Hofkanzlei mit dem Ersuchen zukommen, ihr hierüber seine Wohlmeinung zu erstatten. Dem entsprach Graf Chotek mit seinem schriftlichen Gutachten vom 4. Juli 1747. Er erklärt darin unumwunden, daß er auf eine völlige Abschaffung der Juden aus Böhmen und Mähren nicht einzuraten vermöge. „Göttliche, natürliche und weltliche Rechte erfordern es," schreibt er, „daß niemand verdammt werde, wenn er nicht convictus et confessus seie, viel weniger gestatten dieselben, daß propter delictum singulorum ein ganzes Corpus, schuldig oder unschuldig, alt und jung, ja sogar unmündige Kinder, in welche delictum cedere non potest, getroffen werden sollen." Übrigens, führt er weiter aus, sei nicht einmal die Schuld einzelner Juden gerichtlich festgestellt, geschweige denn in legaler Weise ermittelt worden, daß sich die ganze Judenschaft oder auch nur der größere Teil derselben eines solchen Verbrechens schuldig gemacht habe, das eine völlige Vertreibung der Juden rechtfertigen könnte. Und wenn auch die Juden einer der christlichen Religion widrigen und Gott verhaßten Religionsgemeinschaft angehören, so wäre es doch gegen Recht und Billigkeit, sie, die ja doch auch Menschen seien, in den Abgrund des Verderbens zu stürzen, ohne die gegen sie erhobenen Anklagen ordentlich zu untersuchen . Auch dürfe man nicht außeracht lassen, daß sie seit uralter Zeit im Lande ansässig, von den Landesfürsten als Untertanen angenommen, als solche stets angesehen worden und den Ländern Böhmen und Mähren inkorporiert seien. Im übrigen führt Chotek ebenfalls alle jene Gründe gegen die Abschaffung der Juden an, die wir aus allen anderen Berichten und Vorstellungen kennen: die Erfahrungen aus den früheren vergeblichen Ausweisungsversuchen, die ersprießliche Tätigkeit und Leistungsfähigkeit der Juden im Innen- und Außenhandel, ihre besondere Eignung hiezu, Untüchtigkeit, mangelndes Interesse, Profitgier der christlichen Kaufleute und dergleichen. Bezüglich der durch die Judenabschaffung bereits verursachten und weiterhin zu befürchtenden Verluste und Nachteile steht Chotek völlig auf dem Standpunkte der böhmischen Statthalterei und Hofkanzlei und sagt uns in seinen diesfälligen Ausführungen nichts Neues. Zum Schlüsse erklärt Chotek: Da eine völlige