Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 308

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 308 (sequence 312)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2644300-2644301--0313-2644654
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

308 der gesamten Bevölkerung durch ihre Vertreibung zugefügten und weiterhin zu befürchtenden Schaden hinwies und die eindringliche Bitte stellte, für sie bei der Monarchin Fürsprache einzulegen. Mit der Note vom 9. Jänner 1747 übermittelte der ständische Ausschuß dieses Gesuch der Statthalterei mit dem Ersuchen, gelegentlich der Erstattung eines diesfälligen Berichts an Ihre Majestät auch diese jüdischen Motiva und angeführten Puncta, soweit sie das Publicum und das ständische Wesen betreffen, zu berücksichtigen. Diesem Ersuchen entsprach die Statthalterei gelegentlich der unterm 10. Feber 1747 erfolgten Vorlage des Gutachtens der Ausweisungskommission, dem sie die Bittschrift der Juden an die Stände mit dem Bemerken beischloß, daß sie die darin von den Petenten zu ihren Gunsten angeführten Momente ohnehin schon des öfteren eingehend dargelegt und erläutert habe. Die Differenz zwischen dem von den Juden selbst mit nahezu 4 Millionen errechneten Schaden des Landes und der Prager Städte und den von der Kommission niedriger angegebenen Ziffern meinte sie damit erklären zu können, daß die Angaben der Juden vielleicht etwas zu hoch, die der Kommission infolge der von den Kreisämtern und der Prager Altstadt gebotenen mangelhaften Unterlagen zweifellos viel zu niedrig gegriffen seien. Die Böhmische Hofkanzlei nahm das Gutachten der Prager Ausweisungskommission zum Anlaß, um der Kaiserin in einem Vortrage vom 28. März 1747 neuerdings mit allem Nachdruck vorzustellen, daß sie sich einer zweckmäßigen Regelung der Judenfrage weder entziehen könne noch dürfe. Nicht allein Recht und Billigkeit, Menschlichkeit und christliches Erbarmen sprächen zu Gunsten der Juden, sondern auch schwerwiegende Interessen der böhmischen Erblande, ihrer Stände und der ganzen übrigen Bevölkerung. Krieg, Mißwachs, Teuerung, Niedergang des Handels haben die Wohlfahrt der böhmischen Länder untergraben. Landesmütterliche Einsicht und Fürsorge müsse daher alles ins Werk setzen, um den Ländern wieder zu ihrer einstigen Blüte zu verhelfen. Dazu könne auch die Begnadigung der Juden beitragen. Die Kaiserin möge daher entweder den früheren Zustand wieder herstellen oder wenigstens eine Reduktion der Juden in einem Maße durchführen, welches dem allgemeinen Wohle nicht abträglich wäre. Für einen Gnadenerweis wäre insbesondere die Prager Judenschaft dankbar, die seit ihrer Ausschaffung durch Not, Hunger und Krankheiten schwer gelitten habe. Gerade sie könnte nach allfälliger Abstoßung unnützer und ihr selbst lästiger Elemente dem Lande noch gute Dienste leisten. An dieser erneuten energischen Vorstellung der böhmischen Hofkanzlei, welche keinen Zweifel darüber übrig ließ, daß namentlich die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.