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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 307

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 307 (sequence 311)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0312-2644653
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307 halten keine Wohnungen, sondern lediglieh Gewölbe, Kammern und ähnliche Räume, die den Juden ausschließlich als Magazine und Verkaufslokalitäten gedient haben. Nach der Abwanderung der Juden sind sie nahezu wertlos geworden und höchstens Brandstellen gleich zu achten. Sie als Wohnungen zu adaptieren, was einem Neubau gleichkäme, hätte aus dem Grunde keinen Zweck, weil in Prag genug leerstehende Wohnungen vorhanden sind. Die von diesen Häusern bisher geleisteten großen Abgaben können von den übrigen Altstädter Angesessenen nicht übernommen werden und müßten ebenso wie die Verluste der Besitzer dem allerhöchsten Ärar zu Last fallen. Was endlich den 4. Punkt angehe, so habe der tatsächliche grundbücherliche Wert der verlassenen jüdischen Realitäten nicht festgestellt werden können. Die von den Sachverständigen vorgenommene Schätzung laute in Anbetracht des gegenwärtigen elenden Zustandes aller jüdischen Häuser und Synagogen auf lediglich 170.000 fl. Es sei aber anzunehmen, daß bei einem allfälligen Verkauf kaum 60.000 fl. erzielt werden könnten. Übrigens sei auf Käufer gar nicht zu rechnen, da infolge des durch die Emigration der Juden verursachten Niedergangs allen Handels und Wandels sogar eine Reihe christlicher Häuser feilstehe. Bei einem Verkaufe der jüdischen Realitäten weit unter dem Werte würden vor allem die christlichen Hypothekargläubiger eine schwere Einbuße erleiden und müßten ebenso wie die nicht minder geschädigten jüdischen Besitzer eine Entschädigung seitens des Ärars beanspruchen dürfen. Eine etwaige Übernahme der Judenrealitäten durch den Staat in Abschlag der jüdischen Kontributionsreste komme nicht in Frage, da derselbe sich nur eine unrentable Last aufhalsen würde und dabei gerade jene jüdischen Hausbesitzer am meisten zu Schaden kämen, die jederzeit ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind und die nicht dazu gezwungen werden können, die Steuerreste ihrer Glaubensgenossen zu zahlen. Alles im allem genommen, schließt das Kommissionsgutachten, sei festzustellen, daß für alle durch die Ausweisung der Juden verursachten Schäden und Nachteile billigerweise der Staat selbst aufzukommen habe. Da aber für diesen doch nur die gesamte Bevölkerung wieder eintreten müßte, würde die Herstellung des früheren Zustandes das Beste sein, zumal die den Juden von allen früheren Herrschern erteilten und bestätigten Privilegien und Freiheiten an und für sich schon Anlaß genug bieten, Gnade zu üben. Zu Beginn des Jahres hatte die emigrierte Prager Judenschaft auch an die im Landtage versammelten Stände des Königreichs ein Ansuchen gerichtet, in welchem sie ihre bisherigen furchtbaren Leiden schilderte, auf ihre Verdienste um die Wohlfahrt des Landes und auf den

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