Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 305 (sequence 309)
- Language
- German
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305 Hofkanzlei in Wien einen vorläufigen Plan vor, wie die Entfernung aller Juden in Böhmen in der in Aussicht genommenen sechsjährigen Frist durchgeführt werden könnte. Darnach sollte die Ausschaffung in der Weise erfolgen, daß in jedem Reduktionsjahre der sechste Teil der auf einem Dominium oder in einer Stadt wohnhaften Juden, sowohl der seit früher schon dort angesessenen wie auch der erst zugewanderten Prager Emigranten, von der betreffenden Grundobrigkeit oder dem Stadtmagistrat unter Mitwirkung der bisherigen Prager Judenvorsteher und einiger vertrauenswürdiger Vertreter der Judenschaft nach Familien und Personen so zu konsignieren und festzusetzen wäre, daß die jeweils auszuschaffende Gruppe nicht nur aus armen, sondern auch aus einigen bemittelten Familien bestünde, von denen man annehmen könnte, daß sie ihre armen Glaubensgenossen auf der Fahrt in die Fremde unterstützen würden. Die Konsignation wäre dann dem Praeses der Ausweisungskommission Grafen von Kolowrat zwecks Ausfertigung der Pässe vorzulegen und in Abschriften den Grenzzollämtern mitzuteilen. Diese hätten die Pässe der in ihrer Station eintreffenden Juden nach diesen Listen zu revidieren und dafür zu sorgen, daß tatsächlich alle die Grenze passieren und keiner der Emigranten mit oder ohne Erlaubnis sich in den Grenzdominien festsetze oder gar in seinen früheren Aufenthaltsort zurückkehre. Diesen Vorschlag wiederholte die Ausweisungskommission in einem der Statthalterei am 3. Jänner 1747 vorgelegten ausführlichen Gutachten ,in welchem sie sich mit den Fragen beschäftigte, 1. wie dem durch die Verweisung der Juden schon eingetretenen und noch weiterhin zu befürchtenden Steuerentgang im Königreich zu begegnen, 2. die Altstädter Gemeinde zu entschädigen, 3. den christlichen Besitzern der fünf Tandelmarkthäuser zu helfen wäre und 4. ob und wie den Prager Emigranten mit Rücksicht auf die Entwertung ihres in Prag zurückgelassenen Realitätenbesitzes eine Entschädigung gewährt werden könnte. Zum Punkte 1. führte die Kommission aus, daß die Judenschaft seit jeher nicht allein den 45. Teil aller ordentlichen und außerordentlichen Landeskontributionen, an welchem die Landjuden mit einem Drittel, die Prager Juden mit zwei Dritteln partizipierten, sondern seit 1652 mit Rücksicht auf die Befreiung von der Einquartierung auch noch alljährlich eine Landesabgabe von 12.000 fl. und überdies nicht geringe Beträge an Rekruten- und Remontengeldern, Dona gratuita, Subsidia praesentanea, Kopf- und Vermögenssteuer, Fleischkreuzer und Tabakrelution und anderen derartigen Anlagen geleistet habe. Die Juden seien gute und geschwinde Steuerzahler gewesen und hätten dem Lande im Bedarfsfalle immer mit Vorschüssen