Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 301 (sequence 305)
- Language
- German
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301 diesem Grunde drängte sie die ihr unterstehende Ausweisungskommission gar nicht, den von der Kaiserin abverlangten Reduktionsplan vorzulegen und das mit 6 Wochen befristete Gutachten, in welcher Weise eine Bonifikation zu Gunsten der durch die Judenausweisung zu Schaden kommenden Steuerträger, ferner eine Entschädigung der Altstädter Gemeinde und der Besitzer der Tandelmarkthäuser und die Liquidierung des jüdischen Besitzes in Prag durchzuführen wäre, auszuarbeiten. Die Ausweisungskommission ließ sich auch reichlich Zeit. Zunächst unternahm sie überhaupt nichts. Erst knapp vor dem Ende der gesetzten Frist, anfangs September, teilte sie der Statthalterei mit, daß sie ohne ziffermäßige Unterlagen außerstande sei, Vorschlag und Gutachten zu erstatten. Demzufolge stellte sie die Bitte, die Statthalterei möge im Wege der Prager Stadthauptmannschaften und der Kreisämter veranlassen, daß ihr von allen Städten und Dominien, wo Juden wohnen, genaue Verzeichnisse der emigrierten Prager Juden und aller Landjuden, ferner bis ins Einzelne gehende tabellarische Aufstellungen über die jüdischen Kontributions-, Schutz- und Pachtgelder, über die Höhe des Konsums aller in Betracht kommenden Artikel und über Art, Umfang und Geldwert des jüdischen Handels zur Verfügung gestellt werden. Die Statthalterei entsprach diesem Ersuchen, indem sie am 5. September die geeigneten Befehle erließ, wobei sie sich aber keineswegs der Überzeugung verschloß, daß die Ausweisungskommission nicht sobald in die Lage kommen werde, auf Grund des einzuholenden statistischen Materials ihrer Aufgabe gerecht zu werden. In diesem Sinne äußerte sie sich auch in ihrem Hof berichte vom gleichen Tage, mit welchem sie zugleich die zur Beschaffimg des benötigten statistischen Materials getroffenen Verfügungen bekanntgab. Wenn Maria Theresia die Absicht hatte, den Juden durch das Verbot des Aufenthalts in der unmittelbaren Nähe Prags den Handelsverkehr mit der Stadt zu unterbinden, so hatte sie sich getäuscht. Eine Erschwerung desselben war zweifelsohne erreicht worden, eine Lahmlegung keineswegs. Bald kamen die Juden wieder wie früher, aber jetzt stundenweit her mit Traglasten zu Fuß und mit beladenen Wagen alltäglich früh mit Ausnahme des Sabbaths in die Stadt, um die auf dem Lande eingehandelten Waren an den Mann zu bringen und am Abend mit in der Stadt erzeugten und für den Vertrieb auf dem Lande bestimmten Artikeln den langen und beschwerlichen Heimweg wieder anzutreten. Die Regierungs- und Stadtbehörden ließen sie ruhig gewähren. Allein die Mitglieder der Handelskonfraternität waren mit dem neueinsetzenden jüdischen Handelsverkehr in der Stadt nicht zufrieden. Da sie auf die Unterstützung einer gegen diesen Handel gerichteten Aktion seitens der genannten Behörden, wie sie wohl wußten, nicht