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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 297

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 297 (sequence 301)
Language
German
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297 berechtigt sei die Frage, wie der Verlust wettgemacht werden soll, den das ganze Königreich infolge der Ausweisung der Juden durch den Wegfall von Steuern, Gaben und Gefällen erleide, welche diese bisher getragen haben. Bei den ohnehin schweren Zeiten sei es ganz ausgeschlossen, daß die übrige Bevölkerung auch noch diese Last übernehmen könne. In ihrem Bemühen, Maria Theresia von ihrem intransigenten Standpunkte in der Judenfrage abzubringen, hatte die Prager Statthalterei wenn nicht die Gesamtheit, so doch die weitaus überwiegende Mehrheit der böhmischen Stände, für welche der Jude als Hauptabnehmer aller landwirtschaftlichen Produkte, als Pächter der Branntweinhäuser und Pottaschehütten u. dgl., als Kredit- und Geldgeber seit jeher ein wichtiger und nicht zu missender Faktor ihres Wohlstandes war, fest hinter sich. Dieser Umstand und nicht etwa humane Erwägungen waren es, welche die Statthalter bewogen, in ihrer Eigenschaft als Repräsentanten der Stände von der Herrscherin immer wieder und immer energischer wenn nicht die Herstellung des alten Zustands, so doch wenigstens eine solche Regelung der Judenfrage zu verlangen, welche die Interessen des Handels und der Gesamtbevölkerung nicht in derart bedrohlichem Maße schädigen würde. Schon am 11. August ging ein neues umfangreiches, mit geschichtlichen Nachweisen und ziffermäßigen Belegen versehenes Elaborat der Statthalterei nach Wien ab, um der Kaiserin die Unhaltbarkeit ihres Standpunktes vor Augen zu führen. Vor allem wird darin mitgeteilt, daß die Judenschaft die Prager Städte mit Ende Juli völlig geräumt habe. Nachdem nun dem Willen Ihrer Majestät in allem Genüge geschehen sei, seien die Statthalter im Gewissen und im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und Ihrer Majestät verpflichtet, auf die unvermeidliche Schwächung der öffentlichen und unwiederbringliche Schädigung vieler privater Interessen, nicht minder auf die Interruption der Landesverfassung zu verweisen, welche die Ausschaffung der Juden im Gefolge haben müsse. Sie erwähnen sodann die uralte Siedlung der Juden im Lande, zählen die Privilegien auf, die ihnen von den Herrschern Böhmens verliehen worden sind, zitieren insbesondere den von den Ständen des Königreichs im Jahre 1500 den Juden erteilten und von König Wladislaw II. und allen seinen Nachfolgern konfirmierten Schutzbrief, nach welchem sie bei der Krone Böhmen ohne alle Verfolgung und Vertreibung zu ewigen Zeiten geduldet werden sollten. Die Statthalter geben weiter einen ziffermäßigen Überblick über die Leistungen der Juden an Steuern und Giebigkeiten aller Art und heben ihre Opferwilligkeit in Zeiten besonderer Bedrängnis des Landes hervor. Sodann schildern sie eingehend die Verdienste der Juden um die Einführung und Belebung 20

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