Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 287 (sequence 291)
- Language
- German
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287 Diese Erwägungen leitet die Hofkanzlei mit der Versicherung ein, daß sie die Juden nie gefördert, sondern stets darauf hingearbeitet habe, eine Reduktion derselben in Zahl und Geltung, wie dies schon im Jahre 1738 in Schlesien geschehen sei, wo nur eine geringe Anzahl privilegierter Familien bleiben durfte, in dem Maße zu erreichen, daß „ihrentwegen ganz keine Schädlichkeit mehr in dem allerseitigen Publico zu befahren" sei. Die folgenden Ausführungen würden erweisen, daß die Hofkanzlei auch jetzt und weiterhin den allerhöchsten Intentionen zu entsprechen trachte und nicht etwa den Juden das Wort reden wolle. Die zweimaligen Versuche König Ferdinands I., die Juden gänzlich zu vertreiben, seien, so fährt die Hofkanzlei fort, mißglückt. Man habe daher seitdem das Augenmerk mehr auf eine Reduktion als eine völlige Expulsion der Judenschaft gerichtet, weil man erkannt habe, daß eine völlige Abschaffung mit Rücksicht auf vielfache Kameralinteressen ein vergebliches Bemühen sein würde. Die Hofkanzlei habe daher „in der Tat bishero diese völlige Abschaffung sowohl für nicht ratsam als auch für fast unpraktikabel gehalten." Eine solche sei zwar möglich, jedoch nur dann, wenn sie nicht auf einmal erfolge. „Gleichwie bei einem mit Krankheiten sehr und lang behafteten Körper langsame und vorsichtige Kuren erforderlich, so ist es auch bei dem Civil-Körper einer Landschaft beschaffen, welche in allen ihren Teilen von langwierigen Zeiten her, so weit es das Contributionale und Commerciale als Hauptquellen eines rechten Wohlstandes anbetrifft, von der jüdischen Gemeinschaft was hat. Solches lasset sich auf einmal und mit starken remediis ohne Schädlichkeit und Zerrüttung des ganzen Wohlstandes nicht, wohl aber iiach und nach wegbringen." Eine notwendige Voraussetzung einer solchen allmählichen Abschaffung sei jedoch die Durchführung einer genauen Konskription der Juden, aus der die Zahl derselben, ihr ständiger Aufenthaltsort, die Familien-, Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Einzelnen ersichtlich wären. Es sei anzunehmen, daß eine solche Konskription binnen 6 Wochen bewirkt und das Ergebnis den Landesstellen in Prag und Brünn zur Verarbeitung in Über Sichtstabellen eingesendet werden könnte. Diese an die Hofkanzlei vorzulegenden Tabellen würden dieser sofort die Möglichkeit bieten, „zu dem ersten Grade der Abschaffung zu schreiten, massen solche Tabellae allzeit so viel Licht schon geben werden, um zu erkennen, welche jüdische Familien in dem Lande am unnützlichsten und beschwerlichsten, mithin vor anderen unter einem gewissen termino aus dem Lande zu weisen wären. Zu weiterer Sortier- und Skartierung deren alsdann noch übrig bleibenden unschädlicheren Familien wäre folgends gar nicht zu achten, auch ein ganzes Jahr zu überwarten, inner welchem Jahr dann überflüssig ausgemachet und von der Kommission mit mehrerer Verläßlichkeit ent-