Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 283 (sequence 287)
- Language
- German
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283 und die g^nze Angelegenheit den Intentionen Ihrer Majestät gemäß zu regeln. Am 9. November 1745 legte der Oberstkanzler Graf Harrach das Votum der Hofkanzlei der Kaiserin in einem persönlichen Vortrage vor. Wenn etwa, was allerdings nicht feststeht, bei der Hofkanzlei die Absicht bestanden haben sollte, die von der Fahrt ins Reich mit heimgebrachte gute Stimmung der Kaiserin auszunützen, so geschah dies reichlich zu spät. Denn diese hatte bald wieder eine starke Trübung erfahren und zwar vor allem durch die neuerlichen vehementen Bemühungen des der Monarchin infolge seiner nicht selten bis zur Unhöflichkeit gesteigerten derben Verhandlungsart keineswegs sympathischen englischen außerordentlichen Gesandten Robinson, welche darauf hinausliefen, ihren Widerstand gegen den von England gewünschten Ausgleich mit Preußen zu brechen. Allerdings war Harrach trotz seiner persönlichen hohen Verehrung und aufrichtigen Ergebenheit, welche er seiner Herrin entgegenbrachte, keineswegs der Mann, der gesonnen war, auf eine weniger gute Laune derselben Rücksicht zu nehmen. Es ist bekannt, daß er, wenn es nottät, sich kein Blatt vor den Mund nahm, Zornesausbrüchen der Kaiserin unerschrocken standhielt und durch seine ruhige Festigkeit Konzessionen errang, die ein anderer kaum erlangt hätte. Um so mehr nimmt es wunder, daß diesmal seinen Vorstellungen zu Gunsten der Prager Judenschaft, die er zweifelsohne mit der gewohnten Bestimmtheit vortrug, nicht der geringste Erfolg beschieden war. Maria Theresia nahm das Votum der Hofkanzlei zur Prüfung entgegen, eine sofortige Entschließung lehnte sie ab. Eine solche erfolgte jedoch auch später nicht. Das Votum wurde einfach ad acta gelegt. Die Prager Statthalterei blieb infolgedessen ohne amtliche Weisung, wie sie sich in der Frage der Prager Juden weiter zu verhalten habe. Es hat aber offenbar nicht lange darauf zwischen dem Oberstkanzler und dem Oberstburggrafen — wahrscheinlich gelegentlich des Aufenthaltes des ersteren in Prag auf seiner Durchreise nach Dresden zu den Friedensverhandlungen mit Frankreich — ein persönlicher Meinungsaustausch über diese Angelegenheit stattgefunden, dessen Ergebnis wahrscheinlich für die weiteren Maßnahmen der Statthalterei und der Judc-rtausweisungskommission Richtung gebend war. Darauf deutet wenigstens eine Stelle in einem von Kasimir Freiherrn von Netolitzky an den Grafen Philipp Gallas gerichteten Briefe vom 28. November 1745 hin, in der es heißt, „Sr. Exzellenz der Herr Oberstkanzler haben mit Sr. Exzellenz dem Herrn Oberstburggrafen allbereits in puncto der Immittierung derer Juden und des Commercii conferieret." Maria Theresia blieb aber auch weiterhin hart. Es beweist dies ihr Verhalten den Juden von Brünn und Olmütz gegenüber, denen sie unge-