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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 282

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 282 (sequence 286)
Language
German
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282 langt. Allein die weitere Duldung über den Sommer hinaus habe dazu geführt, daß jetzt mit dem beginnenden Winter von einer Emigration überhaupt nicht die Rede sein könne. Und deshalb handle es sich gegenwärtig nur um die Frage, ob man die ausgeschafften Prager Juden den Winter in ihren Häusern und Wohnungen in der Hauptstadt, die ohnehin leer stehen und Schaden leiden, oder in ihren elenden Schlupfwinkeln außerhalb der Stadt verbringen lassen solle. „Es ist hierbei", erklärt die Hofkanzlei, „wahrhaftig ein schwerer Zustand. Denn die vormals in Prag geweste Judenschaft kann sich wegen ihrer dortigen eigentumblichen und mit keinem Recht ihnen abgesprochen werden könnenden Häuser und übrigen habenden Handels-, Kredits- und Nahrungsgeschäften von dort nicht weit entfernen und herentgegen nahend um Prag kann sie nicht leben wegen Abgang teils des Unterkommens, teils der Nahrung. Das Unterkommen, absonderlich für die Unvermöglichere, ist bishero meistens in Ställen, Scheuern, elenden Kammern, Winkeln und Löchern bestanden, welches in jetziger rauher und noch folgenden ärgeren Zeit nicht wohl der Menschlichkeit gemäß ist, so doch auch bei Christen für die Juden als Menschen gelten muß. Die Nahrung für eine so große Menge Juden kann um Prag ohne Prag nicht sein. Wann sie also nicht in Prag selbst wohnen, sondern täglich auf eine halbe oder ganze Meile hinein und hinaus in aller Witterung laufen sollen, entgehet ihnen erstlich bei kurzen Tägen eine große Zeit, andertens verderben sie an ihrem Gewand mannigen Tag mehr als sie zu gewinnen Hoffnung haben und drittens ist die tägliche so weite Zerstreuung der Eltern von ihren Kindern doch eine erbarmungswürdige Sache." Die Hofkanzlei appelliert an die allbekannte Güte und Milde der Kaiserin, die allen Notleidenden zuteil werde, und spricht die Hoffnung aus, daß sie auch den Prager Juden nicht versagt bleiben werde. Alle Welt werde die Bewilligung, daß die Juden den Winter in ihren Häusern verbringen dürfen, als einen Akt besonderer Großmut und mitleidvollen Erbarmens mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Übrigens schließe ein solcher Gnadenakt ein weiteres Vorgehen gegen das Judentum in einem späteren, geeigneteren Zeitpunkte keineswegs aus. Für diesen Fall aber stelle man Ihrer Majestät den Vorschlag der Prager Statthalter ei, nur die lästigen und schädlichen Elemente der Judeaschaft auszuschaffen und aus den besseren und nützlichen eine neue Judengemeinde in Prag zu bilden, die man dann ständig im Auge behalten könnte, zur reiflichen Erwägung. Sollte dieser Vorschlag die allerhöchste Billigung finden, so dürfte die von der Statthalterei beantragte Kommission tatsächlich geeignet sein, die Auswahl der zur Bildung der neuen Kommunität geeigneten Judenfamilien vorzunehmen

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