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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 280

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 280 (sequence 284)
Language
German
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280 boten und um irgendeine gnädigst beliebige Resolution gebeten werden, welche allenfalls so unüberlegt und unzweckmäßig ausfallen könnte, wie jene vom 31. August, sondern es sollte ihr durch Stellung eines konkreten Antrags auf allmähliche Schaffung einer neuen, nur aus verläßlichen und steuerkräftigen Elementen bestehenden Judengemeinde in Prag, die Möglichkeit gewiesen werden, wie ihre übereilte, nur Leid, Unrecht und Schaden stiftende Aktion in vernünftiger Weise liquidiert werden könnte. Der in diesem Sinne verfaßte, vom 5. Oktober datierte Hofbericht der Prager Statthalterei ging erst am 23. Oktober nach Wien ab, da die Kaiserin in dieser Zeit von ihrer Reise ins Reich zurückerwartet wurde. Es wird darin vor allem konstatiert, daß die allerhöchste Resolution vom 31. August den bedauerlichen Effekt gehabt habe, daß anstatt der mittellosen und nur durch Schachergeschäfte sich ernährenden Juden, deren Entfernung aus der Umgebung Prags sehr erwünscht gewesen wäre, eine Anzahl wohlhabender und tüchtiger Geschäftsleute aufs Land gezogen sei und dort ihr Geld untätig verzehre. Unter diesen Umständen könnte es geschehen, daß im Fall es doch wieder zur Errichtung einer Judengemeinde in Prag käme, zu deren Bildung nur armes, für die Wiederbelebung des darnieder liegenden Handelsverkehrs untaugliches Judenvolk zur Verfügung stünde. Um dem begegnen zu können, bittet die Statthalterei für den Fall, als Ihre Majestät sich doch für die Wiedererrichtung der Prager Judengemeinde entschließen wollte, um die wenn auch nur provisorische Ermächtigung, „daß wenigstens 300 bis 400 Familien oder höchstens der dritte Teil des vorhinigen, in 1800 Familien bestandenen Numeri nicht allein blos von denen potentioribus, sondern auch von anderen derer wohlverhaltensten und niemals in einigen Verdacht einer Untreu oder anderen Verbrechens gewesenen Juden zurückberufen oder zur ßewohnung ihrer ohnedem noch unverkauft und leer stehenden Häusern eingelassen werden möchte, welche dann dasjenige, so sie an dem auf dem Lande ihren Wirten und Obrigkeiten an Hauszins und Schutzgeld ohne Not zu bezahlen gehalten seind, ad praestanda onera publica mit <zuhilf anwenden, folglich Euer Majestät in dero treu gehorsamsten Erbkönigreich nützlich sein könnten, da inzwischen die übrigen entweder unvermöglichen oder doch sonsten nicht allzu wohl berüchtigten Juden, die ohnedies dem Publico wenig oder gar nichts beizutragen vermögen, sondern vielmehr nur zur Last zu sein pflegen, nach Euer Majestät allergnädigstem Befund entweder auf dem Land, wo sie zu Fazilitierung derer Landesproductorum und Manufakturen, um solche außer Landes zu versilbern und damit ihre Nahrung zu suchen, auch notdürftig zu finden, gelassen oder gar außer Landes abgeschafft werden könnten. Damit aber der Selectus jener Juden, welche eine Prager Communität

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