Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 277 (sequence 281)
- Language
- German
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277 durch widriges Bezeigen der Schuld und Verantwortung eines etwan dardurch entstehenden Auflaufs keinerdings teilhaftig machen solle." In Karlsbad wiederum hatten sich, ohne die, Kur zu gebrauchen, auf Grund des Statthaltereipatents vom 7. September 1745, welches den Prager Emigranten ein Asyl auch an Orten, wo sonst keine Juden wohnen durften, gestattete, allmählich 66 Vertriebene eingefunden, denen der Magistrat der Badestadt unter Berufung auf ein von König Wladislaus II. erteiltes Privileg, das den Juden die Niederlassung daselbst verbot, die Aufenthaltsbewilligung verweigerte. Nach längeren Verhandlungen ließ die Statthalterei mit dem Erlasse vom 12. November 1745 dem Magistrate im Wege des Kreisamtes eröffnen, daß der Stadt an ihrem Privileg nicht das mindeste Präjudiz widerfahre, wenn sie in Befolgung der königlichen Resolution die Prager Juden, deren Zahl sich übrigens auf 6 Familien reduziert habe, toleriere, zumal dieselben sich „alles Handels und Wandels, folglich alles Eintrags dortiger Bürgerschaft enthalten, auch vor ihr bares Geld zehren, mithin gemeiner Stadt mehr zum Aufnehmen als zu einigem Schaden beförderlich seind und zumal auch durch den bereits eingetretenen Winter sich der Abzug derer Weiber und Kinder ohnehin nicht füglich tun lasset.'* Die bisher durchaus liberale Haltung der Behörden den Emigranten gegenüber hatte zur Folge, daß mit der Zeit nicht allein der Zuzug der nur zu einem Tagesaufenthalt in die Hauptstadt kommenden Juden stetig wuchs, sondern auch die Zahl solcher jüdischer Geschäftsleute sich allmählich mehrte, denen insbesondere zwecks Durchführung von Lieferungen für die Armee oder behufs Abwicklung anderer im öffentlichen Interesse gelegener Handelsgeschäfte eine auf längere Zeit lautende Aufenthaltsbewilligung erteilt worden war. Und ebenso war seit Anfang August die Zahl der Kranken und anderer Hilfsbedürftiger, denen menschliches Mitgefühl den Einlaß in die Stadt gewährt hatte, nicht unbeträchtlich gewachsen. Schon bald nach dem großen Auszuge hatte, wie schon erwähnt, Graf Kolowrat der Kontrolle halber für die nur tagsüber in Prag sich aufhaltenden Juden Einlaßzettel mit schwarzem Rand, welche an den Stadttoren zum Druckkostenpreise zu lösen waren, und für Kranke und jene, die aus einem anderen Grunde in der Stadt übernachten oder noch länger bleiben durften, ähnliche Zettel mit rotem Rande, deren Ausfolgung Graf Kolowrat sich beziehungsweise seinem Vertreter vorbehalten hatte, eingeführt. Die Meldungen der Kontrollorgane der Ausweisungskommission hatten nun in der letzten Zeit ergeben, daß ungefähr ab Anfang September nicht allein die roten Zettel, sondern auch die schwarzen Einlaßscheine in einem von Tag zu Tag steigenden Maße angefordert wurden. Und Ende September.