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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 276

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 276 (sequence 280)
Language
German
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276 geringe Anzahl von Familien, die ursprünglich in entferntere Landesteile abgewandert waren, kam bald wieder in die Nähe Prags zurück und vermehrte hier so noch weiter die ohnehin schon unerträgliche Wohnungs- und Nahrungsnot. Dies alles war der Ausweisungskommission und der Statthalterei wohl bekannt. Und deshalb versprach man sich von der neuen königlichen Resolution keinerlei Effekt. Und mit Recht. Denn niemand wollte neuerdings zum Wander Stabe greifen. Weil aber mit Rücksicht auf die immer stärker auftretenden Krankheitsfälle, die eine auch die christliche Bevölkerung bedrohende Epidemie befürchten ließen, eine teilweise Evakuierung der Umgebung Prags notwendig erschien, die Stadt aber einer länger dauernden Beherbergung der Juden verschlossen blieb, ließ die Ausweisungskommission an die ehemaligen Vorsteher der Prager Judengemeinde in Brandeis am 16. September die Weisung ergehen, selbst dafür Sorge zu tragen, daß eine größere Anzahl von Familien, welche die Möglichkeit hätten, anderwärts Unterkunft zu finden, sobald als möglich ins Land hinein abwandere. Die Behörden rechneten damit, daß die reicheren Juden selbst ihre armen und erwerbslosen Glaubensgenossen, die ihnen zweifellos zur Last fielen, gern abstoßen würden. Allein es geschah dies nicht. Im Gegenteil meldeten sich, weil man dem behördlichen Auftrage doch in gewissem Maße folge leisten wollte, eine Anzahl materiell besser gestellter Judenfamilien zum Abzug, welche der Oberstburggraf Graf Schaffgotsch und sein Berater in Finanz- und Kommerzangelegenheiten Kasimir Freiherr Netolitzky von Eisenberg im Interesse der Wiederbelebung des Handels lieber in der Nähe der Hauptstadt behalten hätten. Es läßt sich denken, daß diese Juden auf dem Lande keineswegs das Entgegenkommen fanden, wie es das Statthaltereipatent anbefahl, sondern da und dort mancherlei Schikanen ausgesetzt waren. So hatten sich vor den Toren der kgl. Bergstadt Görkau die Prager Emigranten Moises Liebeschütz, Mischl Wiener, Samuel Goldschmid, Joachim Buntzel und Joseph Plan niedergelassen und schickten sich an, in dem Hause eines dortigen Juden den Langen Tag und das Laubhüttenfest mit den vorgeschriebenen Zeremonien zu begehen. Das wurde ihnen aber vom Magistrat mit dem Hinweis auf das Privileg der Stadt, daß sie keine Synagoge zu tolerieren brauche, untersagt. Auf sofortige Intervention des fürstlich Auerspergschen Mandatars I. W. Felix erteilte die Statthalterei mit dem Erlasse vom 24. September 1745 dem Magistrat einen scharfen Verweis mit dem Bedeuten, „damit derselbte mentionicrten Juden dasjenige, was auch anderwärts gewöhnlich und den Stadt- Privilegiis nicht nachteilig sein kann, da die Gebete und Zeremonien außerhalb der Stadt stattfinden, ungehindert verstatten, sich auch

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