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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 275

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 275 (sequence 279)
Language
German
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275 Empfinden oft genug in Widerstreit mit seiner Amtspflicht stand, wenig erbaut gewesen sein. Man hatte hier, wenn auch nicht die erbetene endgültige Entscheidung über das weitere Schicksal der Juden, so doch wenigstens die Ermächtigung erwartet, einem Teil der emigrierten Juden, insbesondere den besser Situierten, den Kranken und Frauen gesegneten Leibes die Rückkehr in die Prager Wohnungen etwa bis zum nächsten Frühjahre gestatten zu dürfen. Allein gerade dies wollte Maria Theresia keinesfalls konzedieren. In Prag sollte sich kein Jude mehr niederlassen dürfen. Daran hielt sie fest. Sie jetzt über die Grenze jagen zu lassen, das ging freilich auch nicht an. Das Ausland, namentlich die deutschen Länder, in welche eine Massenemigration hätte erfolgen müssen, würden dies übel aufgenommen haben. Das war zu vermeiden, denn die Kaiserwahl und Krönung des Prinzgemahls Franz von Lothringen stand unmittelbar in Aussicht. Die Entschließung der Königin intimierte die Statthaltern unverweilt allen Kreisämtern. Der Mitteilung, daß es den Juden gestattet sei, sich zwecks einer menschenwürdigeren Unterkunft im Lande ausbreiten zu dürfen, schloß sie den Befehl an die Kreishauptleute an, dafür zu sorgen, daß seitens der Obrigkeiten den Emigranten das Wohnen nicht allein in den Landjudengemeinden, sondern auch in bisher judenfreien Orten gegen billigen Mietzins ermöglicht werde. Der gute Wille Maria Theresias, die triste Lage der vertriebenen Prager Judenschaft in den Grenzen des von ihrem Standpunkt aus als möglich erachteten Entgegenkommens zu erleichtern, soll nicht angezweifelt werden. Allein von einer eingehenden Erwägung und Kenntnis der Sachlage zeugt ihre Resolution nicht, denn sie gestattete etwas, was bisher gar nicht verboten war. Den Emigranten war niemals untersagt worden, sich weiterab von Prag auf dem Lande eine Unterkunft zu suchen. Allerdings hing die Gewährung einer solchen auf den Landdominien von der Willkür der Herrschaftsbesitzer ab. Und wie schon eingangs erwähnt, hatte ja auch eine nicht geringe Anzahl von Prager Juden in einigen Landjudengemeinden und auch andererorten weit draußen im Lande bereits früher ein Asyl gesucht und gefunden. Wer also aus der nächsten Umgebung Prags wegzuziehen wünschte, dem war es keineswegs verwehrt gewesen. Die große Menge der Prager Juden dachte jedoch gar nicht daran, sich ohne Zwang weit von Prag zu entfernen. Einerseits war es die immer rege Hoffnung, über kurz oder lang doch wieder heimkehren zu dürfen, die sie in der Nähe der alten Heimat festhielt, andererseits die leichtere und gewissere Erwerbsmöglichkeit, die ihnen die nahe Hauptstadt bot und endlich auch die bessere Gelegenheit, doch dann und wann in ihren verlassenen Häusern und Wohnungen nach dem Rechten zu sehen. Tm Gegenteil: eine nicht

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