Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 272 (sequence 276)
- Language
- German
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272 forderung genüge zu leisten. Doch bitten sie um eine vierwöchige Frist, um eine Sammlung bewirken zu können.8) Diese Antwort legte die Ausweisungskommission der Statthalterei mit dem Beifügen zur Schlußfassung vor, daß sie sich billigerweise veranlaßt sehe, über den derzeitigen Zustand der in äußerster Kümmernis lebenden Exulanten zu berichten. In Worten, die von wahrem menschlichen Mitgefühl zeugen, schildert sie die furchtbaren Unterkunftsverhältnisse der Vertriebenen, welche in der nächsten Umgebung Prags in Lieben, Wrschowitz, Nusle, Koschif, Smichov und anderen Ortschaften in Scheuern, Ställen und ganz kleinen Gelassen, in welchen oft zwei und noch mehr Familien zusammengepfercht seien, hausen müssen, gepeinigt von Not und Krankheiten aller Art. Einen wehen Anblick böten die Juden, welche täglich das ganze Haus des Ausweisungskommissärs Grafen Philipp Kolowrat füllen, um für ihre Kranken und schwangeren Frauen um Einlaß in die Stadt zu bitten. Die eben einsetzende Erntezeit bringe übrigens auch noch die Gefahr, daß die Unglücklichen aus den Scheuern und anderen Wirtschaftsräumen ins freie Feld verjagt werden, wo sie durch die Unbill der Witterung, namentlich in den kalten Herbstnächten, schwerem Schaden an ihrer Gesundheit ausgesetzt wären. In Anbetracht dieses auf die Dauer unhaltbaren Zustandes, der auch das Wohl der übrigen Bevölkerung mit Unheil bedrohe, halte es die Kommission für ihre Pflicht, die Statthalterei um die Erwägung zu bitten, ob es nicht angezeigt wäre, die Königin um eine Finalresolution respeetu der aus der Stadt emigrierten Judengemeinde nochmals anzugehen, „damit, wann sie die Gnad ihres Hierbleibens nicht mehr anzuhoffen hätten, dieselben bei der nicht gar lang mehr dauern dörfenden Sommerszeit ihre Emigration aus dem Lande vornehmen könnten oder in jenem Fall, da für sie die Gnad ihres Allhierverbleibens ausfallen sollte, dieselben mit ncch gesundem Leib und Erhaltung einiger Habschaften dem Publico ferners zu succurrieren im Stand erhalten werden." Diese Anregung fand im Kollegium der Statthalter, an dessen Spitze der humane Oberstburggraf Joh. Ernst Graf Schaffgotsch stand, williges Gehör und volles Verständnis und schon am 6. August ging ein von den in Prag anwesenden Statthaltern einhellig approbierter, die Ausführungen der Ausweisungskommission vollinhaltlich wiedergebender, dieselben in mehreren Belangen noch ergänzender und verschärfender Bericht an die Böhmische Hofkanzlei in Wien ab, in welchem an die Königin die eindringliche Bitte gerichtet wurde, der Statthalterei zu eröffnen, was nun weiter mit den Prager Juden zu geschehen habe. Es sei aun hoch an der Zeit, daß über ihr Schicksal endgültig entschieden werde. Abgesehen von der furchtbaren Lage, in der sich die Juden