Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 268 (sequence 272)
- Language
- German
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268 blieb es kein Geheimnis, daß auf Bitten der Nikolsburger Judenschaft Benedikt Levi Gumperz in Nymwegen die drei großen Judengemeinden Hollands, Amsterdam, Rotterdam und Haag, veranlaßt habe, eine neuerliche Intervention der Generalstaaten zu erwirken. Auf ein Ansuchen dieser Gemeinden vom 7. Mai hatten denn auch wirklich die Generalstaaten ihren Gesandten in Wien, Barthold Dowe von Burmania, angewiesen, sich maßgebenden Ortes in entsprechend vorsichtiger und diskreter Weise für die Juden einzusetzen. Baron von Burmania hatte sich schon früher wiederholt im Interesse der Juden bemüht und noch kurz vor dem PragerAuszuge dem Staatskanzler Grafen von Uhlefeld gegenüber auf den ungünstigen Eindruck der Judenpolitik Maria Theresias und auf die Verantwortung der Herrscherin für ihr unbarmherziges Vorgehen vor Gott und den Menschen hingewiesen, jedoch ebenso wie andere Fürsprecher für die Juden den Bescheid erhalten, daß das Einschreiten gegen dieselben eine innerpolitische Angelegenheit sei, in die der Königin kein fremder Staat hineinzureden habe. Zu einer neuen Intervention Burmanias kam es jedoch vorläufig nicht mehr infolge seiner Erkrankung, die ihn wochenlang von jeder Tätigkeit fernhielt.4) Inzwischen war aber ein Ereignis eingetreten, welches die Juden, insbesondere aber die Prageij Juden, aufatmen und neue Hoffnung schöpfen ließ. Am 15. Mai 1745 erschien ein an die Statthaltern in Böhmen gerichtetes königliches Reskript, in welchem Maria Theresia das Ausweisungsedikt vom 18. Dezember 1744 dahin abzuändern für gut fand, „daß die Juden noch eine Zeitlang und bis auf Unsere weitere allergnädigste Verordnung im Land geduldet werden können." Diese Verfügung begründete die Königin damit, daß ihr „hierüber eine Zeither die triftigsten Vorstellungen geschehen und daß sie in allermildester Beherzigung gezogen, daß die Juden meistens mit den Landesinwohnern auf vielerlei Wege stark im Kreditwesen verflochten seind, welches unmöglich bis dahin (d. i. bis Ende Juni 1745) in Richtigkeit gesetzet werden kann, mithin durch die anbefohlene Abschaffung die christlichen Landesinwohner das Mehrste leiden würden.44 Diese Entschließung Maria Theresias langte am 24. Mai in Prag ein und wurde von der Statthalterei sofort in allen Kreisen und in den Prager Städten kundgemacht. Sie erweckte begreiflichen Jubel bei den Exulanten, allein auch eine gewisse Verwunderung in der christlichen Bevölkerung, der eine so plötzliche Einlenkung der Herrscherin in Anbetracht ihrer bisherigen Unnachgiebigkeit nicht recht verständlich war. Was war da geschehen? Hatten es wirklich die wiederholten Vorstellungen seitens der Statthalterei und der Hofkanzlei, die Interventionen fremder Diplomaten und die Fürsprachen anderer einflußreicher Personen zuwegegebracht, eine solche Sinnesänderung Maria Theresias herbeizu-