Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 266 (sequence 270)
- Language
- German
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266 des Landes. Hier fanden sich auch die meisten der früheren Gemeindevorsteher und viele andere einflußreiche und angesehene Männer zusammen, die unter der von einem Teil der Glaubensgenossen allerdings stark angefeindeten, allein zielbewußten und tatkräftigen Leitung des zweifellos hiezu durchaus berufenen und geeigneten Salomon Koref dir; Interessen der Exulanten wahrnahmen. Eine nach Hunderten zählende Judeneinquartierung erhielt auch das benachbarte Städtchen Celakowitz. Gesperrt blieb aber für die Ausgewiesenen der Brandeis gegenüber auf dem andern Ufer der Elbe liegende Wallfahrtsort Altbunzlau aus konfessionellen Gründen, ebenso die Stadt Lissa mit sämtlichen Ortschaften der gleichnamigen Herrschaft, deren Herr, Graf Franz Karl Sweerts-Spork, auf seinem Grund und Boden keinen einzigen Prager Juden dulden wollte und sogar die Gewährung einer Nachtherberge bei den alteingesessenen Lissaer Glaubensgenossen verbot. Es braucht nicht erst dargetan zu werden, daß die Emigranten in jenen Ortschaften, in welchen sie mit behördlicher Bewilligung Unterkunft suchen durften, keineswegs mit Entgegenkommen empfangen wurden, sondern vielerorten offenkundiger Feindseligkeit begegneten und das elende Obdach, das man ihnen zu geben gezwungen war, mit schwerem Gelde bezahlen mußten. Denn abgesehen von den ohnehin schon bestehenden Vorurteilen tat die im ganzen Lande verbreitete Kunde von dem angeblichen Landesverrat und von anderen Verbrechen der Juden, derentwegen sie vertrieben worden seien, nun ihre volle Wirkung. Ungeachtet des schon früher ergangenen Erlasses der Statthalterei, welcher jegliche Behelligung der Prager und der Landesjuden untersagte, kam es bald da, bald dort in den Ortschaften und auf den offenen Landstraßen zu Insultierungen, Mißhandlungen und Beraubungen von kleinen Gruppen der Exulanten oder einzelner Personen. Als auf der Brandeiser Straße zwischen Kbel und Vinof die Prager Juden Moyses und Abraham Saxel von einigen Bauern angegriffen und blutig geschlagen und David Iekels Sohn in derselben Gegend seiner Kleider beraubt wurde, nahm die Statthalterei diese beiden Fälle zum Anlaß, mit dem Patente vom 29. April 1745 allen kgl. Kreishauptleuten neuerdings einzuschärfen, daß die Königin die Juden bis zur völligen Emigration in Ruhe und Sicherheit wissen wolle und daß darum jede feindselige Handlung gegen sie aufs strengste, allenfalls an Leib und Leben zu ahnden sei. Dem Koufimer Kreishauptmann wurde überdies der Befehl erteilt, die Täter ausforschen zu lassen und sie sofort gefangen zu setzen. Ihm sowohl wie auch seinen Kollegen vom Berauner und Rakonitzer Kreisamte erwuchs übrigens durch die angeordnete verschärfte Überwachung der Straßen in der Umgebung Prags keine geringe Auf-