Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 261 (sequence 265)
- Language
- German
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261 rischer begriff, sambt beygefügten allerunterthänigsten anmerckungen jener beschwerungen, welche der allergetreüesten Juderischaft des königreichs Boheimb und der demselben incorporirten landen Mähren und Schlesien, nunmehro seit einiger zeit hero gegen den inhalt der kays. allergnädigst verliehenen Privilegien und den bisherigen gebrauch aufgebürdet und zugenötiget werden wollen", worin die von den Bemerkungen der Hofkammer begleiteten jüdischen Beschwerden angeführt sind. 30) Das Patent vom 25. September 1725, mittels welchen dieses Verbot publiziert wurde, machte eine einzige Ausnahme bei den Branntweinbrennereien. 31) Diese „Allerunterthänigste Vorstellung auf das bey Euer Mayestät von dero Hoffcammer in puncto deren von der Judenschaft der gesambten böhmischen erblanden eingereichten gravaminum abgegebene referat" ist in CDK, IV T 1, 6 ex 1728 und enthält mehrere Beilagen beigebunden. 32) „____Ja die gehorsambste canzley wünschte in ihrer meinung zu irren, da sie dafürhaltet es nunmehro schon dahin gekommen zu seyn, daß allein der gelinde weeg des nach und nach sich ergebenden verlauffens practicirlich, mit nichten aber eine ge waltthät ige austreibung möglich seye; dann forder ist gränzet das königreich Böheimb mit Sachsen und Bayern, worinnen kein Jud gelitten wird, ergo wäre ex una parte kein ausgang zu gewinnen, ex altera parte könte man sich gegen Pohlen wenden und da möge man endlich was anbringen können, da es aber auf einen hohen numerum und lauther arme Juden ankommete, so dörfften die schon in Pohlen domicilirte Juden sich auch dargegen setzen. Euer Maystät treügehorsambste canzley will eben nicht sagen, daß sie in sorgen stehe eine sach auszuarbeithen, welche sodann sich in ipsa executione stecken mögte, aber es dörfften dabey noch immer sich große Schwierigkeiten tarn ab intra, quam ad extra ereignen/4 S3) Die ganze Entschließung ist auf der letzten Seite des böhmischen Hofkanzleigutachtens vom Kaiser mit eigener Hand geschrieben. 34) Die Termine dieser Zusammenkünfte waren: 28. und 31. Mai, 30. Juni, 12. und 28. Juli und 4., 5. und 11. August. Das Protokoll dieser Beratungen hat sich erhalten in CDK IV T 1, 2 ex 1729. 35) „Eine neue reduction nun seye fast nicht ad effectum zu bringen, man wäre auch vorhin nie unter sich destwegen eines gewesen und kommete es immer auf die Separation deren tolerandorum a non tolerandis an, welches schwer ausfündig zu machen, eine noch härtere sach aber sevt wohin die non tolerandi zu schaffen, angesehen die nachbahren sie nicht einlassen würden und dahero, umb den jüdischen Zuwachs in etwas zu stopfen, man auf das heürathsverboth verfallen seye, dieses aber kein perpetuum, sondern nur~ ein provisorium ... und würde künftig erst der numerus fixus zu reguliren seyn". 36j Die jüdische Delegation war siebengliedrig; die Prager Juden vertrat darin der Primator Lowositz und die Ältesten Lichtenstadt und Austerletz: die böhmischen Juden der Primator Hirsch mit dem Landessollizitator Ginsbürg; die mährische Judenschaft Löwel Schlesinger und Berel Goldschmid, beide aus Nikolsburg. 37) Der Vertreter der heimischen Erzeuger bei diesen Beratungen, Watterfort, gab zu, daß die inländischen Erzeugnisse teurer und schlechter seien als die ausländische Ware, versprach jedoch für die Zukunft Besserung.