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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 260

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 260 (sequence 264)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0265-2644606
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260 Name der Ehefrau, der ledigen Kinder, des Gesindes und die Gesamtzahl uer Mitglieder der betreffenden Familie. 18) Von ihrer Delegierung wurden die Mitglieder der Zählungskommission mit Dekret der Statthalter vom 19. Oktober 1726 verständigt. Mit Reskript vom 24. März 1727 wurden die Statthalter aufgefordert, sofort zu berichten, wie weit die Konskriptionsarbeiten des Prager Ghettos gediehen seien, und gleichzeitig wurde ihnen aufgetragen, fürderhin über den Fortgang der erwähnten Arbeiten regelmäßige Monatsberichte zu erstatten. Aus alldem geht hervor, wie sehr die Regierung darauf drang, daß das jüdische Problem in der kürzesten Zeit als nur möglich gelöst werde. lö) Der Bericht der Statthalter vom 29. April 1727 spricht von ,.367 haüser oder grundstücken", die anfangs Feber 1727 gezählt wurden, um die Kostenberechnung für die Einzeichnung der Bauobjekte in den Plan zu gewinnen (Bericht der Zählungskommission vom 10. Feber). Von der angeführten Zahl waren nach Ausweis des Zählungsresultates 333 bewohnte Häuser, sodaß seit 1714 eine Zunahme von 23 Häusern zu verzeichnen ist, wodurch das Ghetto bereits den Umfang v. J. 1689 überschritten hatte. Unter die unbewohnten Bauobjekte fielen die Synagogen, der Friedhof, etwas Brandstellen, die Fleischbänke und einige Höfe und Gärten. Der Landmesser Glaser zählte 370 Bauobjekte. 20) Die Baumeister berechneten für die Einzeichnung jedes einzelnen Bauobjektes den Pauschalbetrag von 3 fl.; insgesamt hätten sie also für 3367 Objekte 1.101 fl. erhalten sollen, begnügen sich jedoch mit der angebotnen Summe von 1.050 fl. Soviel mir bekannt ist, hat sich dieser so ausführliche Ghettoplan nicht erhalten. 21) Reskript vom 13. Mai 1727. 22) Das bereits erwähnte Reskript vom 13. Mai und das Reskript vom 1. Juli 1727. 23) Damals war es Max Marie. sf4) „Die Judenstadt selbst in theils örtheren also unsauber und unflättig, daß man vor gestanck, grausen und abscheüligkeit die gantze natur sich alteriret und man mit sothanen unflath schon vielmahl hat begossen werden sollen, wessentwegen wir eben auch hierdurch einer augenscheinlichen krankheit und lebensgefahr exponiret seyndt." 25) „Ferner was für verdächtige schlipfwinkeln oder verbergungswinkeln in forma eines kleyderkastens, wordurch sie Juden in ein anderes haus entfliehen können, dann wie eng, unordentlich und verwürrt die stock, zimmern und eammern und absonderlich unter denen tächern die höltzerne verschlägärcker undt giebln zu deren angrätzenden sowohl geistlichen als herren- und bürgerlichen haüsern unerleidentlichen praejudiz und dienstbahrkeiten zusambgefüget undt erbauet seynd;... und sonsten auch ermelte Judenstadt Jergestalt übl verwahret ist, daß wann auch alle thör umb die gantze Judenstadt gesperret wären, dennoch verschiedene ein- und ausginge ... nach der Juden belieben offen verbleiben. 2°) Reskript vom 20. Oktober 1727, Konzept in CDK IV T 1, 6 ex 1727. 27) Vgl. das Dekret der Statthalter vom 23. Oktober 1727, womit die ständische Reduktionskommission um Vorlage ihres Berichtes urgiert wurde. 28) Vgi# a. P r i b r a m, Das böhmische Commerzcollegium S. 59/60. 29) Das Memorandum der Hofkammer an den Kaiser vom 5. Jänner 1728 liegt in CDK IV T 1, ad 6 ex 1728. Beigeschlossen ist ein „Summa-

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