Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 258 (sequence 262)
- Language
- German
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258 „Die Juden nunmehro nicht nur... mit allerhandt erdenklichen profanwaaren, sondern auch mit geistlichen bildern, rosenkrantzen, agnus dei und crucifixen öffentlich in tandelmarkht ein feilschaft zu machen nicht geschey'et..." 6) Diese Beratungen wurden in Anwesenheit Kaiser Karls VI. zu Prag begonnen und nach seiner Abreise fortgesetzt. Teil nahmen daran neben den Statthaltern und den Mitgliedern des Kommerzkollegs der Vizekanzler der böhmischen Hofkanzlei Graf Wilhelm Krakowsky von Kolowrat und die Räte derselben Kanzlei Johann Anton Widman und Ignaz Paul Hotowetz, die neben dem böhmischen Obristkanzler mit dem Kaiser in Prag weilten. Die Ergebnisse dieser Beratungen formulierte der Oberstburggraf Gr. Johann von Wrtby in einem ausführlichen Bericht an den Kaiser dd. Prag, den 20. Dezember 1723, abgedr. bei A. Pribram 1. c. S. 145—55. Über die Reduktion der Prager Juden und der böhmischen Landjuden wurde bereits vom böhmischen Obristkanzler Grafen Franz Kinsky bei den Beratungen mit den obersten Landoffizieren des Königreichs Böhmen verhandelt; Graf Kinsky berichtete darüber dem Kaiser noch während seines Prager Aufenthaltes am 2. November 1723. Vgl. A. Pribram 1. c. S. 142. Der Bericht des Grafen von Wrtby beruft sich audrücklich auf das Gutachten der Statthalter vom 5. Oktober 1719. 7) Reskript vom 10. Oktober 1724 an den Oberburggrafen Gr. v. Wrtby in J 4/21 st.; weitere Dokumente erliegen zum Teil in J 7/8 n. 8) Die am 1. Dezember 1724 ernannte Kommission trat aus unbekannten Gründen erst anfangs Mai 1725 zusammen und erstattete ihren an die vier Stände adressierten Bericht am 7. Mai. 9) Der Bericht über die Einstellung des Landtags zur Judenreduktion, den dann der Oberstburggraf am 24. Mai 1725 erstattete, war mit Reskript vom 15. Mai urgiert worden („nachdeme wir ... solches — gemeint der Landtagsschluß bezüglich der Reduktion — noch vor schlüssung des heurigen landtags gnädigst anhero befördert sehen möchten"). 10) Sie heißt: die zu Reducirung der Landesjudenschaft bestellte Commission. A1) Anstoß zur Herausgabe dieses Reskripts gab die Supplik der Deputierten der böhmischen Judenschaft an den Kaiser (dd. präs. 12. Juli 1725), die sich auf das Reskript Kaiser Leopolds I. vom 30. März 1675 berief, demzufolge vorläufig auch jene Juden ungeschoren bleiben sollten, die sich erst nach dem Jahre 1618 in Böhmen seßhaft gemacht. Die Supplik wies auch auf die Unmöglichkeit hin, den Stand von 1618 bezw. 1650 festzustellen, indem sie einerseits darauf aufmerksam machte, daß in den angeführten Jahren die Juden in 51 Städten oder Dörfern ansässig gewesen, von wo sie jedoch später vertrieben worden seien, anderseits darauf, daß die zum Nachweis eines so langen Aufenthaltes erforderlichen Dokumente großenteils vernichtet seien. Sie betonte natürlich auch, daß die Judenkontribution nach dem Kataster v. J. 1654 bezw. dessen Rektifikation v. J. 1666 bemessen worden sei, und forderte, daß zur Grundlage einer Regulierung der jüdischen Bevölkerung der Stand v. J. 1683 genommen werde. Ähnlich wandten sich dieselben Deputierten der böhmischen Judenstadt mit einer Supplik an die ständische Judenkommission und ihre Bitten fanden die Unterstützung der böhmischen Kammer mittels Zuschrift vom 29. November 1725. «) Dd. 28. März 1726 in J 4/21 st.