Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 252 (sequence 256)
- Language
- German
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252 errichten. Nur die mährischen Vertreter waren bereit, Kapital in der Glatzer Manufaktur anzulegen; diesem Anerbieten traten nachträglich auch die Delegaten aus Böhmen bei, jedoch unter der Voraussetzung, daß sie sich vorher mit eigenen Augen vom Zustand der Glatzer Manufaktur überzeugen könnten. Übereinstimmend mit der Hofkammer betonte die Delegation, das Verbot habe der heimischen Erzeugung nicht aufgeholfen, da der Import fremder Ware in die Hände christlicher Handelsleute übergegangen sei, es habe aber die Juden unsäglich geschädigt. Sie wies auch darauf hin, daß einzelne Textilsorten im Inland überhaupt nicht erzeugt würden; dagegen deutete sie an, auf welche Ware man anstandslos ein Einfuhrverbot erlassen könne. Ihr Ersuchen klang dahin aus, die Juden sollten im Handel den Christen gleichgestellt werden. In der Frage des Judenehenverbots, die nunmehr unzertrennlich mit der Reduktionsfrage verknüpft war, wurde die Deputation aufgefordert, Mittel und Wege anzudeuten, damit künftighin die Judenzahl nicht mehr steige und damit die fremden Juden entfernt werden könnten. Es war dies ein für die Delegation gewiß sehr heikler Punkt und daher bewegte sich die Erörterung darüber nur auf allgemeinem Gebiete. Die Judenvertreter erklärten, nach ihrer Meinung sei eine Reduktion überhaupt nicht nötig, da die Juden durch die jüngsten zwei Pestfälle sehr geschwächt seien; die Delegierten wiesen auch auf die mit der Vertreibung der fremden Juden verbundenen Schwierigkeiten hin. Sie räumten jedoch die Möglichkeit ein, eine bestimmte Altersgrenze festzusetzen, vor deren Erreichung den Juden eine Eheschließung verboten sein sollte. Dafür stimmten sie einwandfrei der Vornahme einer genauen Judenkonskription zu und legten einen diesbezüglichen Formularentwurf vor. Dieses Formular befriedigte jedoch die Vertreter der böhmischen Hofkanzlei und der Hofkammer nicht; in der vierten Sitzung wurde daher ein neues Formular aufgesetzt, nach welchem die Konskription durchgeführt werden sollte. Nach diesen zwei Beratungen mit den Judendelegaten38) wurden wiederum die internen Beratungen der böhmischen Hofkanzlei und der Hofkammer aufgenommen, bei denen der endgültige Standpunkt formuliert wurde. An erster Stelle wurde der Judenhandel mit fremdem Tuch erörtert. Die Konferenz war entschlossen, in diesem Geschäftszweig die Juden den Christen gleichzustellen — das bedeutete freilich den Widerruf des bisherigen Verbotes. Sie beantragte daher, auf die Elle fremden Tuches solle ein hoher Zoll von 1 fl. ausgesetzt werden, wodurch nach ihrer Überzeugung die heimische Erzeugung hinreichend geschützt sein würde. Doch sollte der jüdische Handel mit fremdem Tuch auf bestimmte Personen beschränkt bleiben, deren Liste die Prager und die böhmischen Juden dem Kommerzkollegium vorzulegen hätten; außer