Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 250 (sequence 254)
- Language
- German
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250 übereinstimmten, daß die jüdische Beschwerde wegen des Verbots ihres Salzhandels nicht berechtigt sei, gaben die Vertreter der böhmischen Hofkanzlei in der Frage des jüdischen Handels mit fremden Tuche nach. Rat Germetten nahm sich in diesem Punkte sehr warm der Juden an und wies darauf hin, daß für die von der Feldwirtschaft ausgeschlossenen Juden der Handel Pflug und Feld bedeute und daß ihnen diese Nahrungsquelle belassen werden müsse, damit sie die Kontribution zahlen könnten. Er anerkannte zwar die Berechtigung einer Hilfeleistung für die heimischen Textilmanufakturen an, betonte jedoch, daß ein Verbot des jüdischen Handels mit fremdem Tuch zu diesem Zwecke völlig unzureichend sei; denn in der Einfuhr würden die Juden von den Christen abgelöst werden und die fremden Tuche würden stets die heimischen Erzeugnisse aus dem Felde schlagen, da diese von schlechterer Beschaffenheit seien und höher im Preise stünden. Er beantragte eine Lösung in dem Sinne, man solle das Angebot der Juden annehmen, ein bestimmtes Quantum heimischer Textilfabrikate abzunehmen, wodurch deren Absatz steigen und die heimische Produktion sich heben würde, außerdem schlug er eine Erhöhung des Zolls auf fremdes Tuch vor. Die Notwendigkeit des Verbotes verteidigte bloß der Rat Widmann unter Hervorhebung der Notwendigkeit, die heimische Produktion zu erhöhen; er befürchtete im Falle eines Widerrufs des Verbotes einen ungünstigen Eindruck bei den heimischen Unternehmern; er war sogar entschlossen, das Verbot auch auf den christlichen Handel auszudehnen, worin er die Zustimmung des Rates Hotowetz fand. Doch der Rat Turba machte darauf aufmerksam, daß der Handel mit Tuch, Leinwand und Wollware die größte Post im jüdischen Perdon darstelle. Und der Vizekanzler konstatierte nicht bloß, daß die Juden zur Zahlung ihrer hohen Steuern auch entsprechend hohe Einnahmen haben müßten, die ihnen bloß der Handel bieten könne, sondern er gab auch seiner Befürchtung Ausdruck, ein Einfuhrverbot fremder Ware könnte schädliche Repressalien auf die Ausfuhr aus den böhmischen Ländern im Gefolge haben. So kam denn der endgültige Beschluß in diesem wichtigen Punkte im Sinne des Antrags der Hofkammervertreter zustande. Den Juden sollte der Handel mit fremden Tuch und Wollstoffen gestattet werden, falls sie eine bestimmte Quote einheimischer Textilien zum Verkaufe übernähmen; über die Einzelheiten sollte noch vor Widerruf des Verbotes direkt mit den böhmischen und mährischen Juden verhandelt werden; die beiden Gubernien sollten hiezu die nötigen Daten über die heimische Produktion liefern. Den Gegenstand der zweiten Beratung bildete vorwiegend die Frage der Judenehen. Rat Gemetten stimmte der böhmischen Hofkanzlei bei, daß eine übermäßige Vermehrung der Judenschaft eingedämmt werden