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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 249

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 249 (sequence 253)
Language
German
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249 trat natürlich nicht mit einem Schlage ein. Für den Anfang genügte wenigstens soviel, daß der judenfeindliche Feldzug zum Stillstand kam. Der Antisemitismus der politischen Behörden unterlag auch diesmal wie so oft vordem den Interessen der Staatskasse, die gerade von der Regierung Karls VI. für ihre militärischen Unternehmungen außerordentlich in Anspruch genommen wurde. In seiner Entschließung auf das Gutachten vom 11. Mai 1728 sprach zwar der Kaiser der böhmischen Hofkanzlei den Dank aus für ihre Bemühung, die übermäßige Zahl der Judenschaft zu verringern und den Zustand des Kommerzes zu heben, verwies jedoch darauf, daß es nur gerecht sei, wenn an dieser Aktion auch die Hofkammer teilnehme und auch das Interesse des Staatsfiskus zur Geltung komme. Daher verordnete der Kaiser, daß über alle strittigen Fragen in gemeinsamer Sitzung von Vertretern der böhmischen Hofkanzlei und der Hofkammer verhandelt und dortselbst ein gemeinsames Referat an den Kaiser ausgearbeitet werde.33) Diese Entschließung war ein Zeichen, daß der Kaiser von seinem bisherigen entschieden judenfeindlichen Vorgehen ablasse, und ließ den Ausgang der Verhandlungen voraussehen. Ende Juli 1728 gelangte die erwähnte kaiserliche Entschließung in die Hände des obersten böhmischen Kanzlers. Es verstrich jedoch wiederum fast ein ganzes Jahr, bevor es zu der anbefohlenen Zusammenkunft der böhmischen Hofkanzlei und der Hofkammer kam. Die zur Verhandlung gestellten Streitfragen waren jedoch so umfangreich, daß zu ihrer Erschöpfung acht Zusammenkünfte nötig waren. Zur Eröffnung dieser Beratungen, in denen der Vizekanzler der böhmischen Hofkanzlei Graf KorBensky präsidierte, sofern er zugegen war, kam es am 28. Mai 1729; die letzte Beratung fand am 11. August statt. Für die böhmische Hofkanzlei nahmen neben dem Vizekanzler die Räte Widmann, Hoxowetz, Knichen und Turba, der Sekretär Jordan und der Protokollist Tobisch an den Beratungen teil, für die Hofkammer die Räte Germetten und Safran, einmal auch der Sekretär Pichler. Die beiden ersten Beratungen fanden in Laxenburg statt, die dritte und vierte in der Wohnung des Rates Widmann, die übrigen aber im Hause des Vizekanzlers.32) Die erste Beratung betraf das Verbot des jüdischen Handels mit Salz, Tabak und fremden Tuchen und Wollstoffen. Namens der Hofkammer erklärte gleich zu Beginn der Rat Germetten, es sei zwar notwendig, eine Judenreduktion durchzuführen, jedoch unter Mitwirkung der Hofkammer, anderseits dürfe ihnen jedoch der durch ihre Privilegien gewährleistete Schutz keinesfalls entzogen werden. Vonseiten der böhmischen Hofkanzlei wurde bemerkt, die Juden gehörten auch in die politische Interessensphäre und es sei nötig, ihre Privilegien nach Bedarf abzuändern. Während alle Beratungsteilnehmer einmütig darin 17

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