Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 245 (sequence 249)
- Language
- German
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245 den Weinbergen um Prag befinde— sie gab freilich zu, daß dies der Blattern halber geschehe —, namentlich aber führte sie darüber Klage, daß trotz des ausdrücklichen Verbotes — die Zählung war auf ortsübliche Weise in den Synagogen vermeldet worden — über 200 Präzeptoren und Dienstboten Prag auf einige Zeit verlassen hätten, um sich so der Zählung womöglich zu entziehen, obwohl die Kommission vom Judenquartiermeister ihre Liste hatte.23) Am Schlüsse ihres Berichtes wiesen die Kommissäre auch auf einige Baumängel des Ghettos hin. Sie machten namentlich darauf aufmerksam, wrelche Masse Holz an den Judenhäusern sei und welche Feuersgefahr da drohe; sie erhoben auch Beschwerde nicht bloß wegen der Höhe der Judenhäuser, die vielleicht 4—5, mit dem bewohnten Dachboden sogar 6 Stockwerke aufwiesen, sondern auch wegen des Schmutzes und üblen Geruches im Ghetto.24) Besonders aber verwiesen sie auf die geheimen Verbindungen zwischen den einzelnen Judenhäusern und auf geheime Eingänge in die Judenstadt.25) Auf diese Beschwerden hin verfügten die Statthalter mittels Dekrets vom 23. Oktober 1727 im Wege des Altstädter Hauptmanns, daß die Zählungskommission stets von zwei Judenältesten begleitet sein und auch überall mit dem gebührenden Respekt aufgenommen werden müsse. Diejenigen Juden, die sich durch eine zeitweilige Entfernung von Prag der Zählung entziehen wollten, sollten durch eine hergebrachtermaßen in den Synagogen publizierte Kundmachung zur Rückkehr binnen Monatsfrist aufgefordert werden. Den Stadttorwächtern wurde aufgetragen, keine fremden, namentlich keine polnischen Juden nach Prag einzulassen. Die übrigen Vorschriften der Statthalter betrafen die Entfernung der Baumängel im Ghetto, die Beseitigung der geheimen Kommunikationen zwischen den Judenhäusern und der geheimen Ausgänge aus der Judenstadt. Über alldies referierten die Statthalter gleichzeitig auch der böhmischen Hofkanzlei, die bereits drei Tage vorher wiederum auf die Beschleunigung der Ghettokonskription gedrängt hatte.26) Noch langsamer gingen die Arbeiten der ständischen Kommission zur Reduktion der Landjudenschaft vorwärts, die im Oktober 1727 noch nicht einmal einen einzigen Kreis bearbeitet hatte.27) Die judenfeindlichen Schritte, welche die Regierung in den Zwanzigerjahren des XVIII. Jahrhunderts unternahm, wollten sich nicht auf die böhmischen Juden beschränken, sondern erreichten auch die in Mähren und Schlesien wohnhaften Juden; es folgte dies naturgemäß aus dem Regierungsprogramm, das den christlichen Handel in allen Ländern der Krone Böhmen heben wollte, und aus der unrichtigen Anschauung, daß die Juden überall ein Hindernis für die Entfaltung des Handels seien. Unter dem gesamten Judenhandel erregte die größte Auf merk-