Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 244 (sequence 248)
- Language
- German
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244 ligung kein Haus der Prager Judenstadt erweitert oder erhöht werden dürfe, und machte kein Hehl daraus, daß diese Konskription die Reduktion und Stabilisierung einer streng festgesetzten Zahl Familien im Ghetto bezwecke; es schrieb auch vor, mit welchen Mitteln Betrügereien hintangehalten werden sollten.18) Die Zählungskommission betraute mit der Herstellung des Ghettogrundplans den beeidigten Kammer-Landmesser Franz Anton Glaser (Klose), mit der Einzeichnung der einzelnen Bauobjekte aber — man zählte ihrer 36719) — die Baumeister Thomas Haffenecker und Kilian Ignaz Dientzenhofer. Die Herstellungskosten dieses Planes waren recht bedeutend; Glaser forderte für seine Arbeit 450 fl. und die beiden Baumeister sollten zusammen 1.050 fl. erhalten.20) Die Gesamtsumme von 1500 fl. wurde trotz des Protestes der Juden auf kaiserlichen Befehl aus dem Judenperdon bezahlt, wie die Zählungskommission und die Statthalter beantragt hatten.21) Anfangs Juni 1727 war Glaser mit seiner Arbeit fertig und übergab der Zählungskommission den aus 5 Blatt bestehenden Ghettoplan. Sobald die Baumeister in diesen Plan die ersten drei Häuser eingezeichnet hatten, begann die Kommission infolge der sehr dringlichen Urgenzen aus Wien22) am 8. Juli mit ihrer Arbeit. Die Schilderung, welche die Zählungskommission in ihrem Bericht vom 7. September 1727 von dem Ergebnis ihrer bisherigen Arbeiten gab, war nicht eben erfreulich. Bis dahin waren erst 36 Judenhäuser beschrieben, doch das gewonnene Zählungsmaterial war erst für acht Häuser verarbeitet. Dieser langsame Fortgang war freilich erklärlich. Es war das erstemal, daß eine christliche Kommission die Ghettokonskription allein vornahm, und überdies war diesmal die Zählungsaufgabe viel umfangreicher und verwickelter als bei den bisherigen Konskriptionen. Die Zählungskommission stieß begreiflicherweise auch auf die passive Resistenz der Judenältesten, die an den Zählungsarbeiten persönlich nur geringen Anteil nahmen und sich durch Leute vertreten ließen, welche die nötigen Informationen entweder nicht geben konnten oder nicht geben wollten. Außerdem beschwerten sich die Kommissäre, daß ihnen in manchen Judenfamilien verächtliche Antworten zuteil wurden; sie hätten natürlich solche Fälle unverzüglich mit Arrest bestraft. Eine weitere, sehr peinliche Schwierigkeit verursachte die Feststellung, seit wann jeder einzelne Jude bezw. .dessen Vorfahren in Prag wohnten, mit welchem Recht und mit wessen Bewilligung; in solchen Fällen bediente man sich der Zeugenschaft der Judenältesten, der Kaufverträge und sogar der Grabsteine. Nicht einmal die nötigen Daten über die Errichtung der Synagogen konnten die Kommissäre in Erfahrung bringen. Ähnlicherweise führte die Kommission Klage darüber, daß sich eine Menge jüdischer Kinder mit ihren Wärterinnen in