Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 243 (sequence 247)
- Language
- German
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243 zu erweitern oder zu erhöhen, und ihnen anbefohlen, auf ihre eigenen Kosten eine genaue Ghettokonskription durchzuführen. Die Entscheidung betreff der Judenehen wurde als eine Interimsverfügung dargestellt: sie hatte offensichtlich den Zweck, das Wachstum der jüdischen Bevölkerung so lange aufzuhalten, bis nach durchgeführter Judenkonskription die Reduktionsfrage entschieden wäre. Gleich darauf war die Regierung bestrebt, auch die Konskription des Prager Ghettos zu beschleunigen. Mit Reskript vom 8. Oktober 1726, das sich auf die Reskripte vom 30. August und 25. September 1726 stützte, wurde eine viergliedrige Kommission mit dem Altstädter Primator Johann Kaspar Brand an der Spitze eingesetzt15) — Brand war bereits Mitglied der Reduktionskommission v. J. 1714 gewesen. Sie bekam den Auftrag, eine verläßliche Konskription des Ghettos durchzuführen, und zwar nicht bloß der Familien und Personen, sondern auch der Häuser und Wohnungen. Der Konskription sollte ein von fachkundigen Baumeistern hergestellter genauer Plan der Judenstadt vorarbeiten, in welchem auch ein ausführlicher Grundriß des Erdgeschosses eines jeden Judenhauses (samt Wohnungseinteilung) eingetragen sein sollte. Der Zählungskommission wurde anbefohlen, die Konskription persönlich vorzunehmen, und es wurden ihr zu diesem Zwecke umfangreiche Vorschriften erteilt. Eine wichtige Neuerung war, daß jedes jüdische Haus eine bestimmte Konskriptionsnummer erhalten sollte, unter der es in das Konskriptionsprotokoll und in den Plan eingetragen werden sollte; auch die Synagogen, die Schulen, der Friedhof sowie überhaupt alle Bauobjekte sollten mit Konskriptionsnummern versehen werden.18) Das Konskriptionsprotokoll sollte neben ausführlichen Personalangaben — darunter auch der Vermerk über die Beschäftigung und Vermögensverhältnisse — speziell für Reduktionszwecke auch nach dem mit Reskript vom 30. August .vorgeschriebenen Schema die Dauer des Prager Aufenthaltes der betreffenden Familie vermerken, wie überhaupt die Bearbeitung der Konskriptionsprotokolle nach den Formularen des erwähnten Reskripts zu erfolgen hatte.17) Besonders sollte festgestellt werden, wieviel Synagogen es im Ghetto gebe, und die Liste sollte von Bemerkungen begleitet sein, ob die betreffende Synagoge schon vor dem Jahre 1618 bestand oder erst später erbaut wurde und wer die Baubewilligung erteilt habe. Mit Rücksicht auf das Reskript vom 25. September wurde angeordnet, es solle zur Evidenz der Judenehen aus den Konskriptionsprotokollen eine Liste sämtlicher Familienväter und ihrer verheirateten und ledigen Söhne hergestellt werden. Diese Liste mit der Aufgabe einer Matrik der künftigen Judenhochzeiten sollte in der Altstädter Kanzlei hinterlegt werden. Das Reskript wiederholte auch die Verordnung, daß ohne kaiserliche Bewil-