Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 233

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 233 (sequence 237)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
86% known words query
IRI
…/2644300-2644301--0238-2644579
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

233 leuten nur während der Marktdauer zu verkaufen gestattet sei, da sonst die einheimischen Handels- und Handwerksleute nicht leben könnten: „also auch bey dem in tandelmarck alltäglichen jüdischen verkauf, so in der sach selbst einen continuirlichen jahrmarck vorstellet, denen christlichen durch die Stadt hin und her in ihren krambläden zerstreuten handelsleüthen aufzukommen unmöglich ist". 34) Dazu fügt .das Memorandum folgende Charakteristik der Juden bei: „daß, wann die Juden wieder einen Christen einigen zorn oder verdruß fassen, sie denselben unter ihnen ausschreyen und in einen bann oder fluch setzen, auch darmit so viel auswürcken, daß von dieser zeit an kein Jud mit einem solchen Christen handeln, oder von ihme etwas kaufen darf, bis der Christ sich denen Juden accomodiren und von ihren bann losgesprochen befreyet wurde". s») Das Memorandum sagt: „so ist auch anietzo gar billich, damit alle und jede an denen Christen exercirende euren oder heylungen, auch das aderlassen, absonderlich bey denen Weibsbildern, ne abortus procuretur, sowohl in als auch außerhalb der Judenstadt ihnen Juden scharf verbothen" werden. 36) Mitglieder waren der Altstädter Hauptmann Freiherr von ftiSan, Astfeld und der Altstädter Primas Gottlob Worzikowsky. 37) Mittels Vollmacht der Prager Judengemeinde vom 4. September 1715 wurden mit den Verhandlungen neben drei Mitgliedern des Kollegiums der Judenältesten — Primas Samuel Sachsel, Jakob Jerusalem und Feitl Fanta — folgende Juden betraut: Simon Jeitel(e)s, Isaak Schnürdreher, Feischel Jeiteles und Gumprecht Leütmeritz. 38) Über diese Konskription hat sich — soviel bekannt — in den amtlichen Akten keine Nachricht erhalten. Laut Protokoll vom 14. Oktober 1715 erklärte die Judendelegation: „nach den Schwedischen krieg seynd die Juden von 10 jähren an abgezehlet worden und befunden, daß der Juden 7633, wie die verzeichnus dato bey der hochlöbl. k. Statthalterey hofentlich zu finden seyn werde, gewesen, wobey zu vermercken, daß die ungezehlte, unter zehen jähr, eben ein grossen anzahl gemacht haben". 39) Die Delegation erklärte (dasselbe Protokoll wie in der vorhergehenden Anm.): „damals (d. i. im J. 1708) Ihro Excell. h. graf Kinsky, alß damahliger obrister cantzler, alß dieselben in puncto reduetionis von k. hof die inspection gehabt, und die reduetionscommission angeordnet, in gegenwarth des Sachsel (gemeint ist damit Samuel Sachsel, der jüdische Primas) sich zum öftern verlauthen lassen, daß Ihro Maj. die Judenschaft bis auf 12.000 seelen zu reduciren allergnädigst gemeinet seyn". Vgl. auch oben S. 188. 40) Namentlich ist für die Kenntnis der jüdischen Selbstverwaltung wichtig der „Bericht an Ihro Maj., was vor dienste bey der Prager Judengemeinde üblich gewesen, wie viel ex instituto bey jedem ambt stehen, wie viel jeden orths der zeit ermanglen und was in deren ersetzung verhinderlich, mithin zu besserer einrichtung nützlich seye und wer ein oder andere dienst vorhero und ehe die policey und oeconomieWeesen angestellte commission verordnet worden, vergeben und ersetzet habe", datiert vom 9. Dezember 1718. 41) Im Reskript dd. Wien den 21. Feber 1718 heißt es: „die zu einrichtung der judenoeconomie verordnete commission nur bey denenjenigen 16

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.