Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 234 (sequence 238)
- Language
- German
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234 diensten, welche von derselben occasione der jetzigen von neuen aufgestellt worden, dergestalten, wie es bey der ersten ersetzung besehenen ist, ihre activität haben solle". 42) Das Judenprivilegium Kaiser Karls VI. vom 24. Juli 1719 abgedruckt bei J. C e 1 a k o v s k y 1. c. I, Nr. 340, S. 693—5. 43) Das Original dieses Gutachtens unter der Überschrift „Bericht an Ihro Majestät in materia reduetionis der allhiesigen Judenschaft44 erliegt in CDK IV T 1, 3 ex 1719; das Konzept ist bei den Statthalterakten erhalten. 44) Diese interessante Behauptung lautet im Auszug des statthalterischen Gutachtens: „seye der Juden allzugroße gemeynschaft und vertreülichkeith mit denen Christen dermaßen gewachsen, daß die Juden in denen auch vornehmer Christen haüsern bies in die innerste gemacher gantz frey einschleicheten, ja auch sommers zeit in denen Christen garthen an sonn- und feüertägen mit spiehlen sich divertireten, dahingegen die Christen wiederumben zu denen Juden an ihren habenden festtägen, dann hochzeiten und beschneidungen nicht ohne laesion der auferbaülichkeith sich verfügeten". Ähnlich heißt es etwas weiter unten: „samb viele Christen zu ihren kindtstaufen, hochzeithen, auch sonsten der jüdischen spiehlleüthen sich bedieneten und hierdurch denen Juden Selbsten zu billicher ärgernus und ihrer grösten verstockung einen nicht geringen anlaß gebeten." Daß es zu freundschaftlichem Verkehre ab und zu kam, wie davon das erzbischöfliche Konsistorium spricht, ist wohl kaum zu bezweifeln, sicherlich ist er jedoch nicht als allgemeine und häufige Erscheinung zu betrachten. Am wahrscheinlichsten kamen solche Berührungen an der Peripherie der Judenstadt vor, wo Juden und Christen in unmittelbarer Nachbarschaft lebten und wo die Plage des täglichen Lebens — ich habe da vor allem die ärmlichen christlichen Lebensverhältnisse beim hl. Geist und auf der Jurisdiktion des St. Georgsklosters im Sinne — die beiden Rassen einander menschlich näherbrachte. Sicherlich bildete ein solcher Verkehr doch nur eine verhältnismäßige Seltenheit und Ausnahme und das erzbischöfliche Konsistorium übertreibt aus durchsichtigen Gründen mit seiner Verallgemeinerung. In den' Handels-, Handwerks- und Beamtenkreisen der Altstadt, also in den offiziellen und maßgebenden Kreisen, herrschte eine entschieden judenfeindliche Stimmung, sodaß es in diesen Schichten zu ähnlichen Erscheinungen nicht kommen konnte. Gewisse Sympathien des armen Prager Christenvolks für die Juden konnten ihren Ursprung darin haben, daß das Ghetto billigeren Einkauf ermöglichte und gewiß auch zuvorkommendere geschäftliche Behandlung bot als die christlichen Handels- und Handwerkskreise, die sich dem Aimenvolk gegenüber auf die Prager Aristokratie hinausspielten. *6) Ihren Standpunkt faßten die Statthalter in folgende Worte: „Und weylen schlüßlichen in notorietate beruhet, daß die auf dem lande existirende Juden nach und nach sich gleichfalls dergestalten vermehrt haben, daß sie einen überaus großen eintrag den treügehorsambsten innwohneren, wie auch denen gesambten christlichen handels- und handwercksleüthen fast täglich von darumben verursachen, umb willen fast kein gewerb mehr ist, welches die Juden nicht solten stärcker dann die Christen treiben; so währe ohne unser allergehorsambstes maasgeben nothwendigerweise dahin zu reflectiren, damit bey würcklicher reducirung öfters erwehnter Prager zugleich auch die landesjudenschaft — wovon zu Lieben eine halbe meyl weegs von Prag ein großer theil sich aufhaltet, welche durch ihr öflbermah-